Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Förderung von Infrastruktur und Klimaschutz vorsieht. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil unterstrich die Bedeutung dieses Vorhabens für die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Bundesländer und Kommunen. Dennoch sehen sich die Pläne bereits mit Kritik konfrontiert: Verschiedene Verbände befürchten, dass die Mittel nicht dort ankommen könnten, wo sie am dringendsten benötigt werden – nämlich in den Städten und Gemeinden. Die nächste Hürde für den Gesetzentwurf besteht in der Prüfung und Verabschiedung durch den Bundestag und Bundesrat.
Diese finanzielle Initiative ist Teil eines umfassenderen Investitionsprogramms über insgesamt 500 Milliarden Euro, welches auf eine umfassende Förderung von Schlüsselbereichen wie Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Digitalisierung abzielt. Die vorgesehenen Finanzierungen sollen für Projekte genutzt werden können, die ab dem 1. Januar 2025 starten, und bis zum Jahr 2036 beantragt werden dürfen. Dabei wird besonderer Wert auf eine flexible und zielgerichtete Verwendung der Bundesmittel gelegt. Um die Transparenz zu erhöhen, sind die Länder verpflichtet, jährlich über die konkrete Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Bei Verstößen gegen die zweckgebundene Nutzung sind Rückforderungen durch den Bund möglich.
In den ursprünglichen Planungen war vorgesehen, mindestens 60 Prozent der Gelder direkt an die Kommunen weiterzuleiten, eine Zahl, die im aktuellen Entwurf jedoch nicht mehr explizit erwähnt wird. Diese Änderung verursacht Unmut beim Deutschen Landkreistag. Der Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke äußerte deutliche Kritik an der möglichen Umverteilung von Mitteln, die von den dringend benötigten kommunalen Projekten abgezogen werden könnte. Er wies darauf hin, dass die Länder in der Vergangenheit nicht immer im Interesse der Kommunen gehandelt haben, wenn es um die Verteilung der Gelder ging.
Auch die Bauwirtschaft zeigt sich skeptisch: Im Rahmen der Verhandlungen wurde die eigentlich geplante Einschränkung der Zusätzlichkeit von Investitionen gestrichen. Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass einige Bundesländer bestehende Budgets kürzen und die dadurch entstandenen Lücken mit den Mitteln aus dem Sondervermögen füllen. Ein solches Vorgehen, so Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, sei den Bürgern nur schwer zu vermitteln und könnte das Vertrauen in die geplanten Investitionen beeinträchtigen.
Parallel dazu hat das Kabinett ein weiteres Gesetz verabschiedet, das den Ländern die Möglichkeit einräumt, ähnlich wie der Bund einen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu nutzen. Diese Maßnahme dient der Erweiterung des finanziellen Handlungsspielraums der Länder und soll deren Flexibilität im Umgang mit zukünftigen wirtschaftlichen Herausforderungen sichern.