Hendrik Wüst, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und Mitglied der CDU, betont entschieden die Notwendigkeit, dass der Bund die finanziellen Lasten, die aus seinen Beschlüssen resultieren, für die Länder ausgleichen müsse. Trotz der jüngsten erfolglosen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, die vertagt wurden, hält Wüst an seiner Forderung fest, dass eine gerechte Verteilung der finanziellen Verpflichtungen erfolgen muss.
Ein besonderer Streitpunkt ist der Vorschlag, demzufolge zusätzliche Mittel lediglich den Kommunen und nicht den Bundesländern zugewiesen werden sollen. Wüst lehnt diesen Ansatz ab und verweist darauf, dass, während dies beim Sofortprogramm aufgrund der besonderen Belastung der Kommunen als Kompromiss akzeptiert wurde, nunmehr eine umfassende und langfristige Lösung erforderlich sei. In Bezug auf das nächste Jahr zeigt sich der Ministerpräsident zuversichtlich, dass eine Einigung erzielt werden könne.
Die Kritik seitens Hendrik Wüst ist unmissverständlich: Das gegenwärtige Modell, bei dem der Bund Entscheidungen trifft und dadurch die finanziellen Lasten auf Länder und Kommunen abwälzt, müsse ein Ende finden. Er hebt das im Koalitionsvertrag verankerte Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" hervor und fordert die Einführung der Veranlassungskonnexität. Diese Änderungen sind seiner Meinung nach notwendig, um sowohl mehr Verlässlichkeit als auch Akzeptanz für politische Maßnahmen zu gewährleisten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD hat seine Bereitschaft signalisiert, finanzielle Hilfen zu gewähren. Dennoch bleibt der von Wüst geforderte vollständige Ausgleich insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen von Steuergesetzen unerreicht. Wüst bleibt standhaft dabei, dass der Maßstab der Länder der bestehende Koalitionsvertrag sein sollte.
In Nordrhein-Westfalen haben die Kommunen in den vergangenen drei Jahrzehnten beachtliche Summen für Sozialleistungen aufgewendet. Besonders die Ausweitung der Wohngeldleistungen hat die Situation für die Kommunalverwaltungen deutlich verschärft. Wüst hebt hervor, dass die Anerkennung des Konnexitätsprinzips entscheidend zur Harmonisierung der Beziehungen zwischen Bund und Ländern beitragen könnte. Zugleich könne es auch ein starkes Signal an die Bürgerinnen und Bürger senden, dass die Verantwortlichkeiten gerecht verteilt werden.