02. Februar, 2026

Immobilien

Explosives BGH-Urteil: Makler haften jetzt persönlich für Diskriminierung

Paukenschlag in Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof statuiert ein Exempel. Wer Mieter wegen eines ausländischen Namens aussortiert, muss Schadenersatz zahlen. Das „Nadelöhr“ wird zur Kostenfalle.

Explosives BGH-Urteil: Makler haften jetzt persönlich für Diskriminierung
Sieg für den Mieterbund: Makler dürfen Interessenten nicht wegen der Herkunft ablehnen. Ein wegweisendes Urteil aus Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Haftungsrisiken für Immobilienmakler drastisch verschärft. In einer Grundsatzentscheidung bestätigten die Karlsruher Richter, dass Makler direkt für diskriminierendes Verhalten haftbar gemacht werden können. Die bloße Weiterleitung von Vermieterinteressen schützt nicht vor Schadenersatzforderungen.

Konkret muss ein hessischer Immobilienmakler nun 3000 Euro Entschädigung an eine Frau mit pakistanischen Wurzeln zahlen. Der Fall offenbart systematische Benachteiligung: Humaira Waseem hatte sich unter ihrem echten Namen mehrfach erfolglos auf eine Wohnung beworben. Erst als sie unter dem fiktiven Namen „Schneider“ anfragte, erhielt sie umgehend einen Besichtigungstermin. Auch weitere Tests mit deutsch klingenden Namen waren erfolgreich, während ihre Anfragen unter Klarnamen ignoriert wurden.

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Das Landgericht Darmstadt erkannte die Benachteiligung bereits in der Vorinstanz

Die juristische Aufarbeitung begann vor dem Landgericht Darmstadt. Die Richter stellten unzweifelhaft fest, dass eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft vorlag. Der beklagte Makler ging jedoch in Revision und zog vor den Bundesgerichtshof. Die zentrale Rechtsfrage lautete nicht, ob diskriminiert wurde, sondern wer dafür finanziell geradezustehen hat: der Vermieter oder der vermittelnde Makler.

Der BGH wies die Revision zurück und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Die Karlsruher Richter ließen keinen Zweifel daran, dass die Beweislage im konkreten Fall erdrückend war. Die unterschiedliche Behandlung der Bewerbungsprofile „Waseem“ und „Schneider“ ließ keine andere Interpretation zu.

„Es war ein ziemlich klarer Fall von Diskriminierung“, so der Vorsitzende Richter Thomas Koch.

Die Nadelöhr-Funktion des Maklers begründet die verschärfte Haftung

In seiner Begründung hob der BGH die strategische Position des Maklers hervor. Er fungiere als „Nadelöhr“, das Mietinteressenten passieren müssten, um überhaupt Zugang zum Markt zu erhalten. Würde man Makler aus der Haftung entlassen, liefe der gesetzliche Diskriminierungsschutz ins Leere. Das Ziel des Gesetzes, Benachteiligungen zu verhindern, erfordert zwingend die Einbeziehung der Vermittler in die Haftungskette.

Für Humaira Waseem, die zur Urteilsverkündung anwesend war, stellt der Richterspruch mehr als nur eine finanzielle Entschädigung dar. Es ist eine juristische Validierung ihrer Erfahrungen auf dem angespannten Wohnungsmarkt.

Branchenverbände und Interessenvertretungen reagierten umgehend auf das Urteil. Der Deutsche Mieterbund sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal gegen Rassismus bei der Wohnungsvergabe. Die Präsidentin des Verbandes betonte die fundamentale Bedeutung des Wohnens.

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