02. Dezember, 2025

Wirtschaft

Europaweite Rechtsfragen führen zu Verzögerungen bei Sammelklage gegen Vodafone

In einem bemerkenswerten Rechtsstreit gegen Vodafone erfordert die gegenwärtige Lage eine sorgfältige und geduldige Annäherung, da das Oberlandesgericht Hamm kürzlich bekannt gegeben hat, dass die ursprünglich für die Mitte der Woche geplante Verhandlung vertagt wurde. Der Hintergrund dieser Verzögerung liegt in der Notwendigkeit, zentrale europarechtliche Fragen zu klären, weshalb das Gericht den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Unterstützung ersucht hat. Ein Sprecher des Gerichts betonte, dass ein erheblicher Bedarf an rechtlicher Klarstellung bestehe, der eine Einbeziehung des EuGH unvermeidbar mache.

Im Fokus dieses Falles steht eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der sich bereits mehr als 110.000 Betroffene angeschlossen haben. Gegenstand des Rechtsstreits sind umstrittene Preiserhöhungen in Höhe von fünf Euro pro Monat für Festnetz-Internetdienste, welche Vodafone im Jahr 2023 vorgenommen hatte. Diese Anpassungen betrafen etwa zehn Millionen Verträge. Die Verbraucherschutzorganisation argumentiert, dass diese Preiserhöhungen nicht rechtens seien und fordert eine angemessene Entschädigung für die betroffenen Verbraucher.

Vodafone rechtfertigt hingegen die Preisanpassungen mit den gestiegenen Betriebskosten und weist die Vorwürfe der Verbraucherschützer entschieden zurück. Die Einleitung des EuGH in den Fall könnte das Verfahren erheblich verzögern, möglicherweise bis in das Jahr 2026. Dieser Rechtsstreit zählt zu den ersten dieser Art, die auf Grundlage eines neu eingeführten Bundesgesetzes geführt werden. Dieses Gesetz bietet Verbrauchern ein mächtiges Werkzeug, um sich gegen unrechtmäßige Kostenforderungen zur Wehr zu setzen. Sollte die Klage der Verbraucherzentrale erfolgreich sein, könnte dies für die Kunden von Vodafone eine finanzielle Entschädigung bedeuten, ohne dass individuelle Klagen notwendig wären.