17. Dezember, 2025

Politik

EU vor Durchbruch: Auslagerung von Asylverfahren an Drittstaaten geplant

Die Europäische Union befindet sich an einem entscheidenden Wendepunkt, der die zukünftige Handhabe im Umgang mit Asylverfahren grundlegend verändern könnte. Am Mittwochabend wird das Europäische Parlament in Straßburg voraussichtlich über eine richtungsweisende Initiative abstimmen, die es ermöglichen soll, Asylverfahren an Drittstaaten außerhalb der EU zu übergeben. Beobachter rechnen mit einer breiten Mehrheit für den Vorschlag, der bedeutende Konsequenzen für das europäische Asylsystem haben könnte.

Im Mittelpunkt der Diskussion steht die potenzielle Überstellung von Schutzsuchenden aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten, wo sie Asyl beantragen können. Sollte der Vorschlag eine Mehrheit im Parlament finden, könnten umgehend weitere Verhandlungen zwischen den Vertretern des Europäischen Parlaments und den Mitgliedsstaaten initiiert werden, um die spezifischen Ausgestaltungen und Konditionen dieser Regelung zu konkretisieren.

Der gegenwärtige rechtliche Rahmen verlangt, dass für die Überstellung von Asylsuchenden eine persönliche Verbindung zu einem Drittstaat vorhanden sein muss. Dies könnte etwa durch familiäre Beziehungen oder einen vorangegangenen längeren Aufenthalt begründet sein. Der nun vorliegende Vorschlag der Europäischen Kommission, dem die Mitgliedstaaten bereits zugestimmt haben, sieht vor, dieses Erfordernis abzuschaffen. Zukünftig würde es genügen, dass ein bilaterales Abkommen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem betreffenden Drittstaat existiert, um die Überstellung zu ermöglichen.

Ein weiterer zentraler Punkt auf der Agenda ist die Einführung einer EU-weit gültigen Liste sicherer Herkunftsstaaten. Diese Liste würde es den Mitgliedstaaten erlauben, Asylsuchende schneller in Länder wie Marokko, Tunesien oder Ägypten abzuschieben, sofern diese als sicher eingestuft werden. Sollte auch dieser Vorschlag auf Zustimmung stoßen, würden unmittelbar anschließende Verhandlungen zur konkreten Umsetzung der Gesetzesänderungen beginnen, wobei effektive Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte in den Zielländern von zentraler Bedeutung wären.