16. März, 2026

Politik

EU strafft Zollregelungen für Agrarimporte aus der Ukraine

EU strafft Zollregelungen für Agrarimporte aus der Ukraine

In einer jüngsten Entwicklung hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Entscheidung der Europäischen Union für strengere Zollvorschriften für die Einfuhr bestimmter ukrainischer Agrarprodukte begrüßt. Bei einem informellen Treffen mit EU-Amtskollegen in Belgien äußerte Özdemir seine Zustimmung zu dem gefundenen Kompromiss. Dieser sieht vor, dass Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß und Honig aus der Ukraine nicht mehr uneingeschränkt zollfrei in die EU importiert werden dürfen. Stattdessen soll für diese Produkte künftig eine Obergrenze für zollfreie Importmengen eingeführt werden. Die europäischen Verhandlungsführer hatten sich auf diesen Punkt verständigt, der noch die formelle Billigung durch das europäische Parlament sowie die einzelstaatlichen Gremien erfordert. Die neuen Vorgaben sollen am 6. Juni in Kraft treten und für die Dauer von einem Jahr gelten. Welchen Einfluss diese Zölle letztlich auf die ukrainische Wirtschaft haben werden, ist entscheidend von der Fähigkeit des Landes abhängig, alternative Absatzmärkte für seine Agrarprodukte zu erschließen. Ursprung dieser Neuregelung ist die Initiative der EU, unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine, Zolleinschränkungen für ukrainische Waren aufzuheben, um die dortige Wirtschaft zu unterstützen. Mit dem Sommerende würden diese Erleichterungen ohne eine neue Übereinkunft enden. Die Zollbefreiungen stoßen insbesondere bei Landwirten im Osten der EU auf Kritik, die sich durch die Importe aus der Ukraine unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen. Nicht zuletzt war Ungarns Forderung, auch ukrainischen Weizen mengenmäßig zu beschränken, sowie der Ruf nach strengeren Zollregelungen seitens Frankreichs, Anlass für die Verschärfung der Maßnahmen. Der Widerstand innerhalb der EU führte dazu, dass ein anfänglicher Deal revidiert und die zollfreien Importmengen reduziert wurden. Schätzungen der EU zufolge entsprach die komplette Zollbefreiung einem Wert von 2,15 Milliarden Euro für die Ukraine. Der erste Kompromiss hätte diesen Betrag um etwa 240 Millionen Euro reduziert, welcher durch die verringerten Mengen auf nun circa 330 Millionen Euro anwächst.