EU-Instanzen aufgepasst: Das jüngste Urteil des EU-Gerichts sendet eine deutliche Botschaft an die Adresse derjenigen, die mit dem Gedanken spielen, eingefrorene Vermögenswerte sanktionierter russischer Individuen und Organisationen, inklusive der Gelder der russischen Zentralbank, für eigene Zwecke zu nutzen. Die bisherige Praxis, lediglich die anfallenden Zinsen dieser Vermögen für Unterstützungsmaßnahmen in der Ukraine bereitzustellen, stößt auf rechtliche Bedenken, sollte der Zugriff über die generierten Zinsen hinausgehen. Ein solcher Zugriff auf das Kapital selbst würde unter Umständen die Glaubwürdigkeit des europäischen Finanzsektors unterminieren. Es stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU. Denn wenn die Europäische Union beginnt, ihre eigenen rechtlichen Standards zu untergraben, wie kann dann von anderen Akteuren erwartet werden, dass sie sich an diese halten? Die Warnung des Gerichts betont die Notwendigkeit, bei allen Maßnahmen, die das sanktionierte Vermögen betreffen, rechtliche Korrektheit und Vertrauensschutz zu wahren.
Politik
EU-Gericht mahnt zur Vorsicht bei der Nutzung konfiszierten russischen Vermögens