In einer überraschenden Kehrtwende hat das Gericht der Europäischen Union die Sanktionen gegen die renommierten russischen Geschäftsmänner Michail Fridman und Pjotr Awen für nichtig erklärt. Der Beschluss, der die Milliardäre und Gründer des Finanzkonzerns Alfa-Group nach dem russischen Angriff auf die Ukraine traf, sei mangels stichhaltiger Beweise bezüglich ihrer Einbindung in Sanktionslisten ungerechtfertigt, so die Richter.
Die ursprüngliche Begründung für die Strafmaßnahmen – eine Finanzierung russischer Entscheidungsträger und damit ein Untergraben der territorialen Unversehrtheit der Ukraine – konnte nicht ausreichend belegt werden. Eine gewisse Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin sei zwar feststellbar, genüge jedoch nicht als Beweis für Unterstützung bedrohlicher Maßnahmen gegen die Ukraine.
Sanktionsrechtler Viktor Winkler kritisierte die Qualität der Sanktionen und wies auf die rechtlichen Hürden für solche Maßnahmen hin. Sie sollten primär zukünftiges, nicht vergangenes Tun adressieren. Die Intention, eine Gefahr abzuwehren, sei häufig nicht gegeben, vielmehr bezögen sich viele Sanktionen auf vergangene Aktionen. Das Urteil bietet indessen Anlass zur Kritik sowohl vonseiten der Kremlsprecher, die Sanktionen insgesamt anfechten, als auch von Kremlgegnern, welche die mangelnde Kriegsopposition der beiden Oligarchen bemängeln.
Die EU-Richterentwicklung gibt jedoch keine sofortige Freistellung von der Sanktionsliste für Fridman und Awen; es besteht die Möglichkeit eines weiterführenden Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof, und neuerlich verhängte Sanktionsbeschlüsse bleiben vom aktuellen Urteil unberührt. Parallelen lassen sich zu jüngsten Urteilen ziehen, die sich gegen Sanktionen auf Grundlage von familiären Beziehungen zu Putin aussprechen, wie im Fall von Ex-Formel-1-Fahrer Nikita Masepin und Violetta Prigoschina.
Das kontroverse Urteil steht im Kontext von fast 2000 von der EU erlassenen Sanktionen infolge des Konflikts in der Ukraine und zahlreichen laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Maßnahmen, welche die Richter vor politische Herausforderungen stellen.