Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung eine Klage der Fluggesellschaft Ryanair gegen staatliche Corona-Beihilfen für die deutsche Airline Condor als unbegründet abgewiesen und damit eine richtungsweisende Entscheidung in Bezug auf die staatliche Unterstützung während der Pandemie getroffen.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein von der irischen Ryanair eingereichter Einspruch gegen ein umfangreiches finanzielles Hilfspaket, das Condor zur Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen inmitten der COVID-19-Pandemie zugesprochen wurde. Ryanair legte dar, dass diese Beihilfen nicht allein der Überwindung pandemiebedingter Schwierigkeiten dienten, sondern auch genutzt wurden, um andere finanzielle Probleme der Condor zu lösen. Ryanair argumentierte weiter, dass die gewährte Unterstützung diskriminierend sei und andere Marktteilnehmer wie Ryanair benachteiligte.
Jedoch konnten sowohl das Wettbewerbsargument als auch der Vorwurf einer unzureichenden Überprüfung durch die Europäische Kommission die Richter nicht überzeugen. Bereits im Jahr 2021 hatte die EU-Kommission die Genehmigung zur Gewährung von drei Hilfspaketen an Condor im Gesamtwert von über 525 Millionen Euro erteilt. Insbesondere ein Darlehen über 144 Millionen Euro war von Ryanair erneut angefochten worden.
Der EuGH bestätigte in seinem Urteil die Rechtmäßigkeit dieser Hilfen. Die Mittel seien zum Ausgleich der durch pandemiebedingte Reisebeschränkungen entstandenen Schäden im Zeitraum von März bis Dezember 2020 vorgesehen gewesen, erklärte das Gericht. Damit wies der EuGH die Argumentation Ryanairs zurück und stärkte die Position von Condor. Obwohl noch die Möglichkeit besteht, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, bleibt der aktuelle Beschluss zugunsten von Condor bestehen und unterstreicht die Bestätigung der EU-Kommission durch den EuGH.
Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die Dynamik des Wettbewerbs in der europäischen Luftfahrtbranche und zeigt, dass Ryanairs Strategie, staatliche Beihilfen gerichtlich anzufechten, in diesem Fall erfolglos blieb. Beobachter werden nun gespannt darauf achten, ob weitere rechtliche Schritte seitens Ryanair folgen oder ob sich die Airline auf andere Strategien zur Stärkung ihrer Marktposition konzentrieren wird.