22. Mai, 2025

Politik

EU-Gericht bekräftigt Fangverbote: Niederlage für deutsche Nordseefischer

In einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichts mussten die deutschen Nordseefischer eine herbe Niederlage hinnehmen, da ihre Klage gegen die spezifischen Fangverbote der Europäischen Kommission abgewiesen wurde. Die Entscheidung wurde unlängst in Luxemburg verkündet und stellte einen bedeutenden Rückschlag für den Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer dar. Die von ihnen eingebrachten Argumente gegen die auferlegten Einschränkungen konnten vor dem Gericht nicht ausreichend untermauert werden.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen Fangmethoden, bei denen Netzteile über den Meeresboden gezogen werden - ein gängiges Verfahren in der Krabbenfischerei. Die Europäische Union beabsichtigt mit diesen Verboten, den Schutz empfindlicher maritimer Ökosysteme, insbesondere von Sandbänken und Riffen, zu gewährleisten. Diese Regionen sind als Lebensräume bekannt, die durch den Einsatz von Schleppnetzen unweigerlich dem Risiko der Schädigung ausgesetzt sind, was wiederum Schweinswale und verschiedene Vogelarten in ihrer Existenz bedrohen könnte.

Die Maßnahmen fokussieren auf bestimmte, besonders schützenswerte Gebiete, darunter das Sylter Außenriff, der Borkum-Riffgrund, die Doggerbank sowie die östliche Deutsche Bucht. Auch die Klaverbank, die Friese Front und das Centrale Oestergronden zählen zu den betroffenen Regionen, die aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung unter besonderen Schutz gestellt wurden.

Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer hatte mit ihrer rechtlichen Initiative angestrebt, Ausnahmen für die betroffenen Schutzgebiete innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu erzielen. Ein zentrales Argument des Verbands war die Behauptung, dass die festgelegten Schutzgebiete weiträumiger ausgedehnt wurden, als es für den effektiven Habitat-Schutz erforderlich wäre. Der Verband argumentierte ferner, dass die Krabbenfischerei in diesen Habitaten keine signifikant schädlichen Auswirkungen auf die Sandbanken habe.

Das Gericht jedoch war nicht von diesen Argumenten überzeugt und entschied im Einklang mit den Naturschutzbestimmungen der EU, dass die Erhaltung der biologischen Vielfalt Vorrang hat und die angeführten Schutzmaßnahmen gerechtfertigt seien. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar und könnte weitreichende Implikationen für die Regulierung von Fischereipraktiken in Schutzgebieten der Europäischen Union haben.