Die Einführung der sogenannten Mütterrente stellt die Deutsche Rentenversicherung gegenwärtig vor einen erheblichen finanziellen Kraftakt. Der jährliche Mehraufwand beträgt rund 13,5 Milliarden Euro. Dieses Konzept, das im Rahmen der Rentenreform 2014 ins Leben gerufen wurde, wurde in zwei ausführliche Phasen aufgeteilt. In ihrer ersten Ausgestaltung, der Mütterrente I, die bis 2024 wirksam ist, summieren sich die Kosten auf etwa neun Milliarden Euro jährlich. Seit 2019 ergänzt die Mütterrente II dieses Modell, wobei sie mit ungefähr der Hälfte der vorherigen Kosten zu Buche schlägt. Diese wichtigen Informationen wurden erstmals durch das Redaktionsnetzwerk Deutschland kommuniziert. Demzufolge ist mit der für 2027 geplanten Erweiterung der Mütterrente mit weiteren erheblichen Kosten zu rechnen. Ein Novum hierbei ist, dass diese zusätzlichen finanziellen Belastungen erstmals durch Steuermittel gedeckt werden sollen.
Das Konzept der Mütterrente zielt darauf ab, Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung umfassend zu berücksichtigen und hat seit seiner Einführung im Juli 2014 diverse Ausweitungen erfahren. Ursprünglich wurde lediglich ein Jahr Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder anerkannt. Ab 2014 erfolgte die Anerkennung eines weiteren Jahres, wobei seit 2019 nun bis zu zweieinhalb Jahre geltend gemacht werden können. Bereits 2015 beliefen sich die Aufwendungen für die ursprüngliche Mütterrente I auf rund sieben Milliarden Euro jährlich. Mit dem Inkrafttreten der Mütterrente II im Jahr 2019 stiegen diese Gesamtausgaben auf beachtliche acht Milliarden Euro, zusätzlich zu den Belastungen durch die neuen Erweiterungen.
Die für das Jahr 2027 geplante, umfassende Reform verfolgt das Ziel, eine Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für die ersten drei Lebensjahre zu gewährleisten. Diese Neuerung, maßgeblich von der CSU vorangetrieben, führt zu jährlich zusätzlichen Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro. Diese Zusatzkosten werden durch finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt getragen, wodurch die Rentenversicherung eine Entlastung erfährt.
Trotz der angestrebten Reformen wird die Mütterrente nicht unisono positiv bewertet. Besonders aus den Reihen der Grünen kommt substantielle Kritik, die die Mütterrente als "Wahlgeschenk" abstempelt. Die Grünen fordern entschieden, dass ein etwaiger kreditfinanzierter Investitionsfonds ausschließlich für nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen und Projekte im Bereich des Klimaschutzes verwendet werden solle. Sie kritisieren, dass die Bundesregierung sich solcher reformerischen Maßnahmen bedient, um vorrangig Stimmenmehrungen zu erzielen, anstatt auf drängende ökologische und infrastrukturelle Herausforderungen zu reagieren.