29. August, 2025

Politik

Erste Einschätzung der Dublin-Zentren zeigt verhaltene Ergebnisse

Seit ihrer Eröffnung im März 2023 haben die neu eingerichteten Dublin-Zentren in den deutschen Bundesländern Brandenburg und Hamburg bislang nur begrenzte Erfolge bei der Rückführung von Migrantinnen und Migranten erzielt, die gemäß der Dublin-Verordnung an die zuständigen EU-Mitgliedstaaten überstellt werden sollen. Insbesondere im brandenburgischen Zentrum in Eisenhüttenstadt konnten bis Ende August lediglich fünf Migranten nach Polen überstellt werden, obwohl die Einrichtung bis zu diesem Zeitpunkt 72 Personen beherbergte. Diese Zahlen gab das Brandenburger Innenministerium im Anschluss an einen Bericht der Zeitung „Welt“ bekannt.

In Hamburg hingegen wurden bislang 38 von insgesamt 75 im Zentrum untergebrachten Personen erfolgreich in ihre zuständigen EU-Länder zurückgeführt. Trotz dieser Fortschritte bleibt die Bilanz der Rückführungen in Brandenburg zurückhaltend. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die seit April verschärften Grenzkontrollen und Zurückweisungen, die die Überstellung von Personen mit Eurodac-Treffern erheblich erschweren. Eurodac ist ein europäisches System, das Fingerabdrücke von Asylbewerbern erfasst, speichert und abgleicht, um so den Erstantragstellerstaat zu identifizieren.

Von den ursprünglich in Eisenhüttenstadt untergebrachten Migranten sind laut Angaben des Innenministeriums etwa 42 Personen abgetaucht oder haben Zuflucht im Kirchenasyl gesucht. Diese Fluktuation spiegelt die Herausforderungen wider, mit denen die Einrichtung, die ursprünglich für 150 Personen konzipiert wurde, konfrontiert ist. In Hamburg hingegen sieht die Innenbehörde positive Fortschritte in der Optimierung der Koordinationsprozesse und Abläufe, warnt jedoch vor einer voreiligen Gesamtbewertung der Situation.

Ungeachtet dieser Entwicklungen bleibt die rechtliche Problematik hinsichtlich der Grenzzurückweisungen bestehen. So erklärte das Berliner Verwaltungsgericht die Abweisung dreier somalischer Migranten im Juni für rechtswidrig, was jedoch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nicht davon abhält, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Diese Konstellation verdeutlicht die sich ergebenden Spannungsfelder zwischen rechtlichen Vorgaben und politischen Entscheidungen, die in der Migrationspolitik der Europäischen Union von zentraler Bedeutung sind.