Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Sonderermittlerin Margaretha Sudhof erneut vorgeladen, um weitere Erkenntnisse über die staatlich veranlassten Maskenkäufe während der Anfangsphase der COVID-19-Pandemie zu gewinnen. Sudhof, eine anerkannte Juristin mit umfangreicher Erfahrung, wurde seinerzeit von Karl Lauterbach, während dessen Amtszeit als Bundesgesundheitsminister, mit der Untersuchung dieser Vorgänge beauftragt. Der Fokus ihrer Untersuchung liegt auf den Beschaffungsmaßnahmen im Jahr 2020, als das Bundesministerium für Gesundheit unter der Leitung des damaligen Ministers Jens Spahn große Mengen an Gesichtsmasken zu festgelegten, oftmals überhöhten Preisen erwarb.
Diese Einkaufspraktiken führten zu rechtlichen Kontroversen, die den Bund potenziell einem finanziellen Risiko in Milliardenhöhe aussetzen könnten. In ihrem Bericht deckte Sonderermittlerin Sudhof auf, dass entscheidende Beschaffungsentscheidungen entgegen den Empfehlungen interner Fachabteilungen getroffen wurden, was nun genauer untersucht werden soll.
Jens Spahn, der mittlerweile die Position des Vorsitzenden der Unionsfraktion inne hat, verteidigte sein Handeln retrospektiv. Er betonte, dass die Herausforderungen im Krisenmanagement zu Beginn der Pandemie außerordentlich gewesen seien und schnelles Handeln erfordert hätten. Trotz dieser Verteidigung ist der Bedarf an weiteren Klärungen durch den Ausschuss unübersehbar.
Bereits im Juli fand eine erste Befragung Sudhofs durch den Ausschuss statt. Die nun anstehende erneute Befragung zielt darauf ab, zusätzliche Informationen ans Licht zu bringen, die zur Klärung der noch offenen Fragen beitragen könnten. Diese Entwicklungen unterstreichen die politischen wie rechtlichen Dimensionen der damaligen Beschaffungsentscheidungen und deren langfristige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.