Zum Jahreswechsel erfolgt eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Diese Anpassung bedeutet eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Satz von 12,82 Euro und basiert auf einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Grundlage dieser Verordnung bildet eine Empfehlung der Mindestlohnkommission, die aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besteht und regelmäßig die Anpassungen des Mindestlohns bewertet. Diese Kommission berücksichtigt bei ihren Entscheidungen die Entwicklung der Tariflöhne sowie des mittleren Einkommens im Land, um eine ausgewogene und gerechte Anpassung sicherzustellen.
Bereits für Anfang 2027 ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde vorgesehen. Diese geplante Anhebung unterstreicht das Bestreben, den Mindestlohn konsequent an die wirtschaftlichen Gegebenheiten und die Inflationsrate anzupassen, um so die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken.
Neben der Erhöhung des Mindestlohns wird ebenfalls die Obergrenze für Minijobs angehoben: Sie steigt von bislang 556 Euro auf 603 Euro pro Monat. Diese Anpassung soll die Attraktivität von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erhöhen und den Beschäftigten mehr finanziellen Spielraum ermöglichen. Seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland wurde dieser kontinuierlich angepasst, beginnend am 1. Januar 2015 mit einem Satz von 8,50 Euro pro Stunde. Ein bemerkenswerter Anstieg war im Jahr 2022, als der Mindestlohn gesetzlich auf 12 Euro festgelegt wurde, was eine deutliche Ausnahme zum sonst durch die Kommission festgelegten Anpassungsrhythmus darstellte.
Zusätzlich bleibt die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit ein wichtiges Element, insbesondere für geringfügig Beschäftigte in Sektoren wie Baugewerbe, Gastronomie und Logistik. Diese Pflicht dient einerseits der Transparenz und andererseits dem Schutz der Arbeitnehmerrechte.
Die Diskussion über die Höhe des Mindestlohns ist in Deutschland nicht neu. Im politischen Raum hatte insbesondere die SPD im Rahmen ihres Wahlkampfes die Forderung nach einem Mindestlohn von 15 Euro aufgestellt, was eine breite öffentliche Debatte entfachte. Diese Diskussion verdeutlicht die Relevanz des Themas sowohl für Arbeitnehmer als auch für die wirtschaftliche Struktur Deutschlands.