01. Februar, 2026

Wirtschaft

Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs ab 2024 – Ein Überblick

In einem bedeutsamen Schritt zur Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland wird die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Einkommensgrenze von derzeit 556 Euro auf 603 Euro pro Monat erhöht. Dieser Schritt ist Teil eines längerfristigen Plans, der weitere Erhöhungen vorsieht: Bis zum Jahr 2027 soll die Verdienstgrenze auf 633 Euro angehoben werden.

Die Anpassung der Verdienstgrenze spiegelt die Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn wider, der ebenfalls regelmäßigen Anpassungen unterliegt. Zu Beginn des kommenden Jahres wird der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde steigen, mit einer weiteren Erhöhung auf 14,60 Euro, die für das Jahr 2027 geplant ist. Diese Veränderungen resultieren aus intensiven Verhandlungen innerhalb der Mindestlohnkommission, die Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften umfasst.

Diese Entwicklungen wirken sich direkt auf Minijobber aus, da auch sie vom gestiegenen Mindestlohnschutz profitieren. Minijobs sind vor allem in Branchen wie dem Einzelhandel sowie der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen verbreitet. Ende des letzten Jahres waren fast sieben Millionen Menschen in Deutschland in geringfügigen Beschäftigungen, auch als Minijobs bekannt, tätig. Dabei waren rund 890.000 Personen im Gastgewerbe und etwa 260.000 in privaten Haushalten beschäftigt.

Minijobs bieten eine flexible Möglichkeit, zusätzlich neben Studium, Ruhestand oder bestehendem Berufseinkommen ohne eine erhebliche Steuerbelastung zu verdienen. Dabei bleibt die rechtliche Kategorisierung als Minijob an das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt gebunden. Es ist sicherzustellen, dass das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt im kommenden Jahr 603 Euro nicht überschreitet, wobei die maximale Jahresentgeltgrenze bei 7.236 Euro liegt.

Insgesamt stellt diese Verdienstgrenzenerhöhung einen integralen Bestandteil der Bemühungen dar, das Einkommen der Beschäftigten im Einklang mit den wirtschaftlichen Bedingungen zu halten und stellt sicher, dass die Arbeitsmodelle des Minijobs sich den Herausforderungen verändernder Lebenshaltungskosten anpassen können.