12. Oktober, 2026

Erbschaftsteuer: Karlsruhe verhandelt, die Koalition streitet schon

Nächste Woche prüft das Bundesverfassungsgericht die Verschonung von Unternehmenserben. Die SPD hat ein Verschärfungskonzept fertig, in der Union wächst die Sorge vor einem Kuhhandel, und Familienunternehmer rechnen mit dem Schlimmsten.

Erbschaftsteuer: Karlsruhe verhandelt, die Koalition streitet schon
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober über die Erbschaftsteuer, die SPD drängt schon jetzt auf strengere Regeln für Unternehmenserben.

Kühne zahlt in Deutschland nichts

Als Klaus-Michael Kühne Ende August mit 89 Jahren starb, hinterließ er ein Vermögen von geschätzt 36 bis 38 Milliarden Euro, je nach Kurs seiner Beteiligungen an Kühne + Nagel, Lufthansa und Hapag-Lloyd. Ohne Sonderregeln wären 10 bis 15 Milliarden Euro Erbschaftsteuer fällig gewesen. Der deutsche Fiskus bekommt davon nichts, weil Kühne schon 1975 seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt und dort eine Stiftung errichtet hat.

Doch auch wer in Deutschland bleibt, zahlt oft wenig. Die Bürgerbewegung Finanzwende zählt 34 Großerben, denen allein 2025 zusammen 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen wurden. Sie spricht von maßgeschneiderten Ausnahmen und hat eine Kampagne gestartet, die sich ausdrücklich an die Bundesregierung aus Union und SPD richtet.

Zwei Verhandlungstage in Karlsruhe

Das Timing ist kein Zufall. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt kommende Woche gleich zweimal über die Erbschaftsteuer. Am Montag, dem 12. Oktober, geht es um eine Klage des Freistaats Bayern. Die Regierung von Markus Söder bezweifelt grundsätzlich, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, denn die Steuer steht den Ländern zu. Konkret beklagt München, dass bundesweit einheitliche Freibeträge das hohe Immobilienpreisniveau nicht abbilden. Wer ein Zinshaus in der Landeshauptstadt erbt, kann die fällige Steuer wegen der hohen Bewertung oft nicht aus den laufenden Erträgen zahlen, vor allem wenn der Erblasser die Mieten kaum erhöht hat.

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Am Dienstag, dem 13. Oktober, folgt der Fall, bei dem es ans Grundsätzliche geht. Ein Erbe aus dem Münsterland bekam von seiner Tante einen höheren fünfstelligen Bargeldbetrag. Als entfernter Verwandter hatte er nur 20.000 Euro Freibetrag, auf den Rest verlangte das Finanzamt Detmold 15 Prozent. Er sieht sich gegenüber Erben benachteiligt, die millionenschwere Betriebsvermögen unter Auflagen steuerfrei übernehmen dürfen. Seine Verfassungsbeschwerde lag vier Jahre. Nun muss der Erste Senat mit acht Richtern klären, ob die Begünstigungen für Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Wie lange die Freibeträge schon stehen

Die Bayern verweisen auf eine stille Steuererhöhung. Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert, obwohl die Verbraucherpreise laut Statistischem Bundesamt um 44 Prozent gestiegen sind. Mit Inflationsausgleich läge der Freibetrag für Ehegatten bei 720.000 statt 500.000 Euro, für Kinder bei 576.000 statt 400.000 Euro und für Enkel bei 288.000 statt 200.000 Euro. Bei der Einkommensteuer gleicht der Gesetzgeber die Inflation dagegen seit 2015 regelmäßig aus.

Bei Immobilien fällt die Lücke noch größer aus. Häuser und Wohnungen haben sich seit 2009 je nach Datenquelle um mehr als 100 Prozent verteuert, in Ballungsräumen vermutlich noch stärker. Wer die geerbte Immobilie nicht selbst bewohnt und deshalb nicht verschont wird, zahlt entsprechend deutlich mehr als damals.

Was für Betriebe gilt

Das Gericht hatte 2014 schon einmal die Verschonung für Unternehmen geprüft. 2016 trat daraufhin die Reform in Kraft, deren Regeln bis heute gelten. Bis zu einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro können Erben der Steuer entgehen, wenn sie den Betrieb sieben Jahre fortführen und das Lohnniveau halten. Darüber greift eine Verschonungsbedarfsprüfung, und die sorgt für den größten Ärger.

Der meistzitierte Fall ist Mathias Döpfner. Der Springer-Chef bekam 2020 von Friede Springer Aktien in Milliardenhöhe geschenkt. Als Nichtverwandter hätte er nach Abzug von 20.000 Euro Freibetrag 50 Prozent zahlen müssen, rund eine halbe Milliarde Euro. Nach der Bedarfsprüfung blieb nur ein Bruchteil übrig. Das Gegenbeispiel liefert Heinz Hermann Thiele. Sein Stiftungsmodell hielt nicht, als er 2021 mit 79 Jahren starb, die Erben mussten geschätzt 3,5 bis 4 Milliarden Euro an Bayern zahlen. Für Befürworter einer höheren Steuer ist Thiele der Beleg, dass das Unternehmen daran nicht zugrunde geht.

Michael Sell, früher Steuerabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium und Mitgestalter der Reform 2016, hält jede Sonderbehandlung von Betriebsvermögen für verfassungsrechtlich angreifbar, weil sie vom Gebot der Gleichbehandlung abweicht. Seine Leitfrage lautet, wie viel wirtschaftliche Substanz der Staat gefährden darf, um Verteilungsziele zu erreichen. Der Zeitgeist habe sich gedreht: „Heute steht die Umverteilung im Mittelpunkt.“

Das SPD-Konzept

Die SPD wartet nicht auf das Urteil. Finanzminister und Co-Parteichef Lars Klingbeil hat ein Faktenpapier verbreitet, in dem eine Reform der Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer zu den wichtigsten Punkten zählen. Generalsekretär Tim Klüssendorf hat gemeinsam mit anderen ein Konzept namens „FairErben“ erarbeitet. Die Eckpunkte: ein einmaliger Lebensfreibetrag von höchstens einer Million Euro, für Unternehmen fünf Millionen Euro Freibetrag, alles darüber voll besteuert, aber auf bis zu 20 Jahre gestreckt.

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Der Hintergrund ist auch haushaltspolitisch. Die Kassen sind leer, Kürzungen bei Sozialleistungen drohen, und nach dem schwachen Abschneiden bei den Landtagswahlen sucht die SPD nach einem Thema, mit dem sie Gerechtigkeit einlösen kann. Christian von Stetten, Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Union, nennt den Plan einen Frontalangriff auf Familienunternehmen und droht mit dem Ende des Koalitionsfriedens.

Die Union ist zerrissen

Die Mehrheit der Union lehnt höhere Erbschaftsteuern ab, ist aber in sich uneins. Im Wirtschaftsflügel und bei Tausenden Unternehmerfamilien geht die Sorge um, dass Kanzler Friedrich Merz gegenüber der SPD wieder nachgibt, wie schon bei der Lockerung der Schuldenbremse und bei der Einkommensteuerreform mit höheren Steuern für Gutverdiener. Befürchtet wird ein Tausch nach dem Muster Renten- und Pflegereform gegen höhere Erbschaftsteuer. Ein Urteil aus Karlsruhe dürfte den Streit so oder so anheizen, egal in welche Richtung es fällt.

Was Unternehmer sagen

Regina Brückner führt in Leonberg ein Textilmaschinenunternehmen mit 450 Beschäftigten. Den Begriff Superreiche empfindet sie als diffamierend. Ihr Unternehmen zahle schon fast 50 Prozent auf die Erträge, obwohl nahezu der gesamte Gewinn im Betrieb bleibe, dazu kämen die Abgaben für die Belegschaft. Die Debatte hält sie für Ausdruck einer Neidkultur und verweist darauf, dass die Einkommensteuer für den sozialen Ausgleich da sei.

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Andreas Hettich, Vertreter der vierten Generation beim Möbelbeschlägehersteller Hettich mit weltweit 8.200 Beschäftigten, rechnet vor, warum auch gestundete Steuer nicht zu stemmen wäre. Ein Erbe müsse das Doppelte der Erbschaftsteuer aus der Firma ziehen, weil entnommene Gewinne zuerst der Ertragsteuer unterliegen, die bei großen Unternehmen fast 50 Prozent beträgt. Bei 10 bis 15 Jahren Stundung arbeite das Unternehmen praktisch nur für den Fiskus, die Gesellschafter gingen leer aus. Er berichtet, dass viele Familien jetzt rasch Anteile an die nächste Generation übertragen, andere über Verkauf oder Wegzug nachdenken.

Gegenstimmen aus der Wissenschaft

Bei einer Anhörung der Grünen im November 2025 plädierten die geladenen Experten erwartungsgemäß für höhere Steuern. Der Göttinger Staatstheoretiker Florian Meinel sagte, was in Deutschland Familienunternehmer heiße, würde anderswo Oligarchen genannt. Stefan Bach vom DIW gab zu bedenken, dass der Verkauf von Anteilen zur Steuerzahlung für Erben auch Vorteile habe, weil er das Klumpenrisiko senke. Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit brachte ins Spiel, der Staat könne bei Zahlungsunfähigkeit Firmenanteile übernehmen. Meinel, das Netzwerk und das DIW sind auch als Sachverständige in Karlsruhe vorgesehen.

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Einordnung für Anleger

Für Investoren in börsennotierte Familienunternehmen ist das Thema relevant. Eine höhere Steuerlast bei Generationenwechseln kann Verkäufe von Anteilspaketen, Platzierungen oder Börsengänge auslösen, wie Bach es andeutet. Zugleich spricht vieles dafür, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil nachbessern muss, und die Richtung ist offen. Ob Karlsruhe die Verschonung kippt, kürzt oder bestätigt, entscheidet über Spielraum und Tempo der Koalition. Sicher ist nur, dass das Thema bis zur Entscheidung im Streit zwischen Union und SPD bleibt. Als Anleger sollten Sie sich auf eine lange Hängepartie einstellen, nicht auf eine schnelle Lösung.