Das Bundesarbeitsgericht hat im Dauerstreit um die Vergütungen von freigestellten Betriebsräten des Volkswagen-Konzerns eine bedeutende Entscheidung getroffen. Der Autobauer muss nun beweisen, dass eine Kürzung der Entlohnung gerechtfertigt ist, falls die Gehälter zuvor angehoben wurden. Dies betonte die Vorsitzende Richterin Kristina Schmidt in ihrer Urteilsverkündung.
Der komplexe Fall umfasst mehrere Verfahren, darunter ein Präzedenzfall, der wegen Rechtsfehlern an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zurückgegeben wurde. Ein Kläger hatte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2023, welches Vorstandsmitgliedern Untreue anlastet, falls sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen zahlen, eine Kürzung seiner Vergütung von 7.093 Euro auf 6.454 Euro zu verzeichnen. Insgesamt beriet das Gericht über vier Fälle.
Ein Sprecher des Konzernbetriebsrates äußerte Hoffnung, dass die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts endlich Klarheit in die anhaltenden Unstimmigkeiten bringen könnte. Auch eine Sprecherin der Volkswagen AG begrüßte die geleistete Klärung wichtiger Rechtsfragen in diesem Bereich. Das Thema hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht und führte zu Arbeitsgerichtsklagen sowie strafrechtlichen Untersuchungen, unter anderem gegen den ehemaligen Betriebsratschef Bernd Osterloh.
Zahlreiche Beobachter aus anderen Unternehmen folgen dem Verfahren gespannt. Der Kläger im ersten Verfahren ist bereits seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied und arbeitet seit 1984 für VW. Er klagte unter anderem über entgangene Karrierechancen, da ihm eine Position als Fertigungskoordinator angeboten, jedoch nicht angenommen wurde. Ein weiteres Thema in der Verhandlung war das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, welches bei freigestellten Betriebsräten oft zu Konflikten führt.