Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beabsichtigt eine umfassende Neuregelung zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit der Überziehung von Dispokrediten. In Zukunft soll es Banken untersagt sein, Dispokredite unmittelbar zu kündigen; stattdessen muss eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten eingehalten werden. Zudem sind Kreditgeber verpflichtet, vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Schuldnern die Möglichkeit zu bieten, den ausstehenden Betrag in zwölf monatlichen Raten zurückzuzahlen.
Der Dispokredit gilt als eine der kostspieligsten Kreditformen, da er für Verbraucher durch die hohen Zinsen häufig eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird die Möglichkeit geprüft, Obergrenzen für Kontogebühren und Dispozinsen einzuführen. Dieses Vorhaben bleibt im aktuellen Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig jedoch unberücksichtigt. Sie weist darauf hin, dass eine sorgfältige Abwägung erforderlich ist, um einerseits den Schutz der Verbraucher zu verbessern, aber andererseits eine Überregulierung zu vermeiden, die den Zugang zu Dispokrediten unnötig erschweren könnte.
Unabhängig von den genannten Regelungen zum Dispokredit plant die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie in nationales Recht bis zum 20. November. Der Entwurf sieht auch vor, dass unentgeltliche Kredite und Kleinkredite unter 200 Euro sowie 'Buy-now-pay-later'-Modelle mit klaren Informationen versehen werden müssen. Insbesondere die Kreditwürdigkeitsprüfung soll strengen Datenschutzrichtlinien folgen und keine sensiblen Daten wie solche aus sozialen Netzwerken oder Gesundheitsinformationen verwenden, um das Risiko der Überschuldung der Verbraucher zu minimieren.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unterstreicht die Bedeutung dieser Maßnahmen: „Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen - ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast.“ Dabei sei von entscheidender Bedeutung, unüberlegte Kreditvergaben zu vermeiden, die Verbraucher in eine riskante finanzielle Situation bringen könnten, welche im schlimmsten Fall zu einer Spirale der Überschuldung führt.