Im Rahmen der bevorstehenden Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes rechnet der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit möglichen rechtlichen Herausforderungen. Die geplante Gesetzesreform hat das Ziel, der Bundeswehr die Erlaubnis zu erteilen, auch innerhalb der Landesgrenzen bei der Abwehr von Drohnen tätig zu werden. In einem Gespräch mit dem Nachrichtenportal 'Pioneer' äußerte sich Dobrindt zuversichtlich, dass das Vorhaben letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung stehen könnte, sollte es auf rechtlichen Widerstand stoßen.
Obgleich die geplanten Neuregelungen durchaus auf Bedenken stoßen könnten, zeigt sich Dobrindt in Übereinstimmung mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) überzeugt, dass eine Änderung des Grundgesetzes für die Erweiterung der Zuständigkeiten nicht notwendig sei. "Wir stimmen alle darin überein, dass dies der richtige Ansatz ist, und haben bereits entsprechende Absprachen getroffen", unterstrich Dobrindt die gemeinsame Position der beteiligten Ministerien.
Zusätzlich zu den geplanten Befugnissen der Bundeswehr sollen auch die Kompetenzen der Bundespolizei im Bereich der Drohnenabwehr erheblich ausgeweitet werden. Dies gilt insbesondere für kritische Infrastrukturen wie Flughäfen und Bahnanlagen, die durch eine verstärkte Präsenz von unbemannten Luftfahrzeugen einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind. Hierzu ist die Einrichtung einer neuen Spezialeinheit der Bundespolizei vorgesehen, die bis zum Jahresende operationell sein soll.
Des Weiteren plant die Bundesregierung in Kooperation mit den einzelnen Bundesländern die Errichtung eines Drohnenabwehrzentrums. Dieses Zentrum soll noch im laufenden Jahr den Betrieb aufnehmen und für eine koordinierte und effektive Reaktion auf Bedrohungen durch Drohnenangriffe sorgen. Diese Maßnahmen verdeutlichen das Bestreben, auf den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Luftsicherheit proaktiv zu reagieren und die Bevölkerung umfassend zu schützen.