16. Januar, 2026

Politik

Einführung des digitalen Führerscheins in Deutschland rückt näher

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung sind bedeutende Neuerungen im Verkehrsbereich in Planung: Der klassische Führerschein soll zukünftig auch in einer digitalen Version auf dem Mobiltelefon rechtliche Anerkennung finden. Dies ergibt sich aus einem kürzlich im Bundestag diskutierten Gesetzesentwurf der schwarz-roten Koalition, der Änderungen am Straßenverkehrsgesetz vorsieht. Obwohl der physische Kartenführerschein bei Polizeikontrollen weiterhin obligatorisch bleibt, könnte die digitale Alternative in Zukunft ausreichen, um die fahrerlaubnisrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Bundesregierung strebt an, diese Neuerung zum Jahresbeginn 2027 umzusetzen, vor dem Hintergrund einer EU-Verordnung, die alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2027 zumindest eine digitale Ausweisoption anzubieten. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger hat den 2. Januar 2027 als möglichen Starttermin für die sogenannte „digitale Brieftasche“ festgelegt. Bevor jedoch eine endgültige Abstimmung im Bundestag stattfindet, werden die zuständigen Ausschüsse noch über eventuell notwendige Änderungen beraten.

Es ist zunächst geplant, den digitalen Führerschein auf nationaler Ebene einzuführen, während eine umfassende Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union bis spätestens 2030 angestrebt wird. Schon jetzt ist ein digitaler Fahrzeugschein über die i-Kfz-App verfügbar, wenngleich dieser momentan ebenfalls nur in Deutschland Gültigkeit besitzt.

Parallel zu diesen Entwicklungen plant die Bundesregierung, die Digitalisierung der Parkplatzkontrollen voranzutreiben. Durch den Einsatz von Kameraautos sollen kommunale Behörden die Überwachung von Falschparkern effizienter gestalten können. Christian Hirte, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, unterstrich die Vorteile dieser Maßnahmen in Bezug auf die Zeit- und Arbeitsersparnis. Zudem ist vorgesehen, den Zugang zu Anwohnerparkplätzen für Handwerker und Pflegekräfte zu erleichtern.

Trotz weitgehender Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf gibt es punktuelle kontroverse Diskussionen. Der Bundesrat fordert, dass Anwendungen, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, vollständig verboten werden. Derzeit sind diese lediglich während der Fahrt untersagt, was ihre Überwachung erschwert, da sie bei Kontrollen schnell deaktiviert werden können. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag jedoch ab, da bislang kein klarer Zusammenhang zwischen der Nutzung solcher Apps und einem Anstieg von Verkehrsverstößen festgestellt wurde.