15. September, 2026

einbringungsgeborene Anteile

Definition of "einbringungsgeborene Anteile":

Einbringungsgeborene Anteile sind Aktien oder Anteile an einem Unternehmen, die im Rahmen einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Eine Einbringung kann stattfinden, wenn ein Gesellschafter seine Vermögensgegenstände oder Beteiligungen in eine Kapitalgesellschaft einbringt und dafür Anteile an der Gesellschaft erhält.

Die Übertragung der einbringungsgeborenen Anteile führt zu einer Kapitalerhöhung der Kapitalgesellschaft, da die Anteile in das Gesellschaftsvermögen eingebracht werden. Dies bedeutet, dass das Unternehmen über zusätzliches Eigenkapital verfügt, das zur Finanzierung von Investitionen und Projekten genutzt werden kann.

Einbringungsgeborene Anteile können auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Gemäß § 20 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) können bei der Einbringung bestimmte steuerliche Wahlrechte in Anspruch genommen werden, um steuerneutrale Vorgänge zu ermöglichen. Diese Wahlrechte dienen dazu, die steuerliche Belastung der einbringenden Gesellschafter bei der Einbringung zu minimieren.

Einbringungsgeborene Anteile können sowohl Sach- als auch Geldapport sein. Sachapporte beziehen sich auf die Einbringung von Vermögensgegenständen wie Immobilien, Maschinen oder Patente. Geldapporte hingegen bezeichnen die Einbringung von Bargeld oder anderen finanziellen Mitteln.

Für die Bewertung der einbringungsgeborenen Anteile ist eine sachgerechte Bewertung der eingebrachten Vermögensgegenstände erforderlich, um einen fairen Tauschwert zu ermitteln. Dies kann durch Gutachten oder unter Einbeziehung von Sachverständigen erfolgen, um etwaige Interessenkonflikte zu vermeiden.

Einbringungsgeborene Anteile sind ein wesentliches Instrument im Rahmen von Umstrukturierungen von Unternehmen, Fusionen, Abspaltungen oder Generationswechseln. Sie ermöglichen es den beteiligten Parteien, ihre Vermögenswerte in eine Kapitalgesellschaft einzubringen und damit die Kapitalbasis des Unternehmens zu stärken.