Die Berliner Staatsanwaltschaft hat jüngst Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erhoben. Der Vorwurf lautet auf eine uneidliche Falschaussage, die Scheuer vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gemacht haben soll. Dies wurde von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Auch der frühere Staatssekretär Gerhard Schulz ist von der Anklage betroffen. Angesichts der speziellen juristischen Bedeutung des Falls wird die Anklage vor dem Landgericht verhandelt werden.
Andreas Scheuer, der während seiner Amtszeit als Mitglied der Christlich-Sozialen Union (CSU) dem Bundesverkehrsministerium vorstand, hat sich bislang immer gegen die Anschuldigungen gewehrt. Diese sind seit 2022 Gegenstand umfassender rechtlicher Untersuchungen. Der Ex-Minister äußerte sich gegenüber der "Bild"-Zeitung erstaunt über die Entscheidung zur Anklageerhebung und bezeichnete deren Begründung sowie das Timing als unverständlich und politisch motiviert. Eine Stellungnahme zur Deutschen Presse-Agentur war zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht erhältlich.
Das Ermittlungsverfahren wurde im April 2022 eingeleitet. Im Mittelpunkt der Anklage stehen Vorwürfe, dass Scheuer und Schulz im Oktober 2020 bei ihrer Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestages wissentlich falsche Informationen gegeben haben sollen. Konkret geht es um ein vermeintlich nicht existierendes Angebot des Mautbetreiberkonsortiums, den Vertragsvollzug bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. Diese Darstellung steht im Widerspruch zu Berichten von Managern der betroffenen Firmen, die ein solches Angebot im Ausschuss bestätigten und angaben, dass dieses von Scheuer abgelehnt wurde.
Die Einführung der Pkw-Maut war ein zentrales politisches Projekt der CSU innerhalb der damaligen Koalitionsregierung aus CDU/CSU und SPD. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Maut jedoch im Juni 2019 für rechtswidrig, was intensive Diskussionen über Scheuers vermeintliche Versäumnisse und Fehler in der Verwaltung von Haushalts- und Vergaberechten nach sich zog. Als Konsequenz musste die Bundesrepublik Deutschland 243 Millionen Euro an Schadensersatz an die benachteiligten Betreiberfirmen zahlen.
Trotz der laufenden juristischen Verfahren bleibt Scheuer bei seiner Sicht der Dinge und hält an der Rechtmäßigkeit seiner Aussagen fest. In einem symbolischen Schritt für den Neuanfang seiner Karriere hat er angekündigt, im April 2024 sein Bundestagsmandat niederzulegen und eine Beratungsfirma zu gründen. Diese Entscheidung deutet auf eine strategische Neuausrichtung hin, während die rechtlichen Auseinandersetzungen im Hintergrund weiterlaufen.