Die zunehmende Präsenz illegaler Drohnen im deutschen Luftraum hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und führt zu intensiven Diskussionen in der Öffentlichkeit und politischen Kreisen. Eine Umfrage, die von YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur durchgeführt wurde, zeigt, dass eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung entschlossenes Handeln in solchen Fällen befürwortet. Besonders bemerkenswert ist, dass 79 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass unerlaubte Fluggeräte, die über sensiblen Bereichen wie Flughäfen fliegen, im Notfall abgeschossen werden sollten. Im Gegensatz dazu stehen lediglich 6 Prozent der Befragten solchen Maßnahmen skeptisch gegenüber.
Angesichts dieser Besorgnisse hat die Bundesregierung konkrete Schritte unternommen. Im Jahr 2023 sollen spezialisierte Drohnenabwehrkräfte innerhalb der Bundespolizei eingerichtet werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) drängt zudem auf legislative Anpassungen, um der Bundeswehr bei nationalen Drohnenvorfällen die Amtshilfe zu ermöglichen. Allerdings weist ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auf juristische Hindernisse in diesem Kontext hin, da solche Einsätze verfassungsrechtliche Implikationen bereithalten könnten.
Die allgemeine Verunsicherung rund um Drohnen ist weit verbreitet, wie die Umfrage weiter zeigt. 69 Prozent der Befragten äußern Besorgnis über aktuelle Sichtungen. Dabei stehen auch mögliche internationale Einflüsse im Fokus der öffentlichen Debatte: 58 Prozent der Befragten halten es für wahrscheinlich, dass Russland in diese Drohnenaktivitäten involviert ist, auch wenn Moskau die Vorwürfe bislang kategorisch zurückweist.
Ein weiteres Gutachten legt jedoch die verfassungsrechtlichen Grenzen hinsichtlich des Einsatzes der Bundeswehr bei der Abwehr von Drohnenbedrohungen klar dar. Selbst mit einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wäre ein direkter Abschuss von Drohnen nur im Rahmen eines Katastrophennotstands denkbar, welcher dem fraglichen Gerät eine zerstörerische Absicht unterstellt.
Dennoch könnte die Bundeswehr außerhalb solcher Notsituationen assistierend tätig werden, allerdings ohne den Einsatz von Waffengewalt oder militärischen Technologien. Diese Einschränkungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Befugnisse der Polizei nicht verletzt werden und einer strengen rechtlichen Prüfung unterliegen. So bleibt die Diskussion über die Drohnenabwehr auch weiterhin angespannt, was ihre hohe Relevanz unterstreicht.