In einem zukunftsorientierten Vorhaben zur Modernisierung der Steuerverwaltung beschreitet das Bundesland Hessen innovative Wege und erprobt ein automatisiertes Verfahren zur Erstellung von Steuererklärungen. Der hessische Finanzminister, Alexander Lorz, äußerte sich enthusiastisch über den Start des Pilotprojektes, das es rund 6.000 Steuerpflichtigen im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel ermöglicht, erstmals von einem automatisch generierten Steuererklärungsvorschlag zu profitieren.
Das Pilotprojekt richtet sich insbesondere an diejenigen Steuerpflichtigen, die die Frist zur Einreichung ihrer Steuererklärung für das Jahr 2024 bereits verstreichen ließen. Diese Personen erhalten von der Behörde einen automatisierten Steuererklärungsvorschlag, den sie entweder direkt akzeptieren oder bei Bedarf über die Elster-Software anpassen können. Liegt innerhalb einer Frist von vier Wochen keine Reaktion vor, versendet das Finanzamt automatisch einen Steuerbescheid. Trotz dieser neuen Möglichkeit bleibt den Steuerpflichtigen die Option einer selbsteingereichten Erklärung erhalten. Für die Erstellung der automatischen Vorschläge greift die Steuerverwaltung auf bereits bekannte Daten, wie Meldungen über Löhne, Renten und Versicherungen, zurück.
An dem Pilotprojekt können Steuerpflichtige teilnehmen, die ohne steuerliche Beratung zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Jedoch sind nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich hierzu verpflichtet, es sei denn, sie haben beispielsweise Lohnersatzleistungen von über 410 Euro erhalten oder sind bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt. Für Freiberufler und Gewerbetreibende besteht ebenso die Pflicht zur Abgabe bis zum 31. Juli des Folgejahres, wobei Fristverlängerungen möglich sind.
Das Ziel des Projekts ist es, die Steuerpflichtigen administrativ zu entlasten und gleichzeitig die Effizienz der Steuerverwaltung zu steigern. Sollte die Testphase erfolgreich verlaufen, könnte das Programm, wie Minister Lorz andeutete, auf weitere Gebiete ausgeweitet werden. Der Bund der Steuerzahler sowie die Deutsche Steuer-Gewerkschaft begrüßen diesen Vorstoß als vielversprechenden Schritt in Richtung einer modernisierten Steuerverfahrenslandschaft, die Kapazitäten für komplexere Fälle schafft und Ressourcen in der Verwaltung schont.
Die Initiative wird als bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer zeitgemäßen, bürgernahen Steuerverwaltung betrachtet. Dennoch hebt der Bund der Steuerzahler hervor, dass Deutschland im internationalen Vergleich noch Aufholbedarf hat und betont die Notwendigkeit fortwährender, schrittweiser Veränderungen, um langfristig mit anderen Ländern konkurrieren zu können. Somit bleibt die Entwicklung einer fortschrittlichen Steuerverwaltung weiterhin eine zentrale Aufgabe für die politischen Entscheidungsträger.