28. Mai, 2025

Wirtschaft

Dieselskandal: Ehemalige Volkswagen-Manager schuldig gesprochen

Im aufsehenerregenden Strafprozess rund um die Dieselaffäre hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig vier ehemalige Führungskräfte der Volkswagen AG des Betrugs für schuldig befunden. Zwei der Angeklagten erhielten mehrjährige Haftstrafen, während die anderen beiden mit Bewährungsstrafen davonkamen. Im Detail wurde ein früherer Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Zudem muss der ehemalige Leiter der Antriebselektronik für zwei Jahre und sieben Monate hinter Gitter. Der prominenteste Angeklagte, ehemals Entwicklungsvorstand der Marke Volkswagen, wurde zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus erhielt ein weiterer ehemaliger Abteilungsleiter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Dieser Schuldspruch beendet einen fast vier Jahre andauernden Prozess, der in der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt wurde. Die Verurteilten zeigen sich jedoch weiterhin uneinsichtig und bezeichnen sich als Bauernopfer. Sie planen, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da es noch nicht rechtskräftig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen zwischen zwei und vier Jahren Haft gefordert, wobei in einem Fall eine Bewährungsstrafe als angemessen betrachtet wurde. Die Verteidigung plädierte auf Freisprüche und eine Verwarnung für einen der Angeklagten und erachtet das Urteil als ungerechtfertigt.

Die endgültige juristische Klärung der weitreichenden Dieselaffäre ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen. In Braunschweig stehen weitere vier Strafverfahren mit insgesamt 31 Angeklagten aus. Der Abgasskandal, der weltweit Schlagzeilen machte, wurde im September 2015 öffentlich bekannt, als Volkswagen zugab, Manipulationen an Abgastests vorgenommen zu haben. Dies hatte nicht nur erhebliche rechtliche, sondern auch weitreichende wirtschaftliche und umweltpolitische Konsequenzen.

Ein besonderes Augenmerk bleibt auf Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Konzerns, gerichtet. Sein Verfahren wurde ursprünglich aufgrund gesundheitlicher Probleme abgetrennt. Die juristische Aufarbeitung seiner möglichen Rolle im Dieselskandal steht jedoch noch aus. Kürzlich wurde das Verfahren gegen den mittlerweile 78-Jährigen durch einen Unfall erneut verzögert, sodass die Fortsetzung aktuell ungewiss ist. Dies unterstreicht die Komplexität und die Herausforderungen, die mit der abschließenden juristischen Bewertung dieses bedeutenden Skandals verbunden sind.