04. September, 2025

Politik

Die Linke plädiert für die Abschaffung der Wehrpflicht und die Förderung freiwilliger Dienste

Auf ihrer jüngsten Klausurtagung in Gelsenkirchen hat die Partei Die Linke einen wegweisenden Antrag zur vollständigen Abschaffung der Wehrpflicht aus dem deutschen Grundgesetz verabschiedet. Diese Initiative, die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erfordern würde, steht zwar vor hohen Hürden, doch die Partei zeigt sich entschlossen, diesen Schritt dennoch zu verfolgen. Die Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek äußerte klar, dass die Partei bereitsteht, um jeden jungen Menschen beim Widerstand gegen den Zwangsdienst zu unterstützen. Ein zentrales Argument der Linken ist, dass die bestehende NATO-Truppenstärke von über drei Millionen Soldaten die Wehrpflicht überflüssig macht, und dass vielmehr der Schwerpunkt auf der Förderung freiwilliger Dienste liegen solle.

Im Gegensatz zu dieser Forderung der Linken denken derzeit sowohl die Union als auch die SPD über eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht nach. Diese könnte, anders als die Abschaffung, bereits durch eine einfache Mehrheit im Parlament beschlossen werden. Gemäß Artikel 12a des Grundgesetzes können Männer ab dem 18. Lebensjahr zum Wehrdienst herangezogen werden, wobei diese Verpflichtung seit 2011 ausgesetzt ist. Angesichts der bevorstehenden umfassenden Sozialreformen stellte Reichinnek klar, dass die Linke sich mit Nachdruck in Diskussionen über Rente, Gesundheitswesen und Existenzsicherung einbringen wird, um dem, was sie als den "Herbst der sozialen Grausamkeiten" bezeichnet, entgegenzuwirken.

Ein weiterer gewichtiger Diskussionspunkt der Tagung betraf die finanzielle Entlastung stark verschuldeter Kommunen. Die Partei Die Linke fordert eine Übernahme der kommunalen Altschulden durch Bund und Länder, die sich auf rund 31 Milliarden Euro belaufen. Diese Maßnahme soll es den Kommunen ermöglichen, dringend benötigte Investitionen in Bereiche wie die Neuausstattung öffentlichen Infrastrukturen, einschließlich Kitas, des Nahverkehrs sowie bei öffentlichen Einrichtungen, vorzunehmen. Die Umsetzung solcher Investitionen wird als essenziell für die Stärkung der kommunalen Leistungsfähigkeit und die Verbesserung der Lebensqualität angesehen.