In einem pointierten Appell konstatiert Ulrich Schuch, Präsident des evangelischen Sozialverbands Diakonie, eine unüberbrückbare Diskrepanz zwischen den Grundsätzen der Nächstenliebe, welche die Basis des Verbandes bilden, und den ideologischen Strömungen der Alternative für Deutschland (AfD). Seine klare Positionierung: Mitglieder der AfD, die er zum Teil als rechtsextrem einordnet, haben keinen Platz in der Diakonie. Angesichts der Zahl von annähernd 600.000 Mitarbeitenden, die der Diakonie angehören, ist die Bedeutung der Aussage Schuchs nicht zu unterschätzen. Sie zeigt, wie ernst das Thema politischer Gesinnung in Großorganisationen genommen wird.
Allerdings ruft Schuchs Aussage auch kritische Stimmen auf den Plan, die seine Äußerung als populistischen Akt sehen. In der Realität dürfte es eher selten vorkommen, dass Beschäftigte offenlegen, welche politische Partei sie bei Wahlen unterstützen – insbesondere in einem Umfeld, in dem parteipolitisches Engagement am Arbeitsplatz schnell zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Hierbei steht der Fall eines Pfarrers, der sich in einem Disziplinarverfahren wiederfindet, exemplarisch in der Diskussion. Seine Kandidatur für die AfD bei einer Kommunalwahl in Quedlinburg hat gezeigt, dass eine politische Aktivität nicht ohne weiteres von der beruflichen Sphäre zu trennen ist. Diese Entwicklung bringt eine Debatte mit sich, die über den Einzelfall hinausgeht und die Frage aufwirft, inwiefern eine demokratische Wahl – deren Kern die Geheimhaltung der Stimmabgabe ist – mit beruflichen Konsequenzen verbunden sein kann oder darf.