30. August, 2025

Politik

Deutschland verzichtet vorerst auf EU-Sanktionen gegen Israel und setzt auf gezielte Maßnahmen.

In einem aktuellen Beschluss hat sich die Bundesregierung Deutschlands entschieden, den von der Europäischen Kommission vorgelegten Sanktionsvorschlägen gegen Israel vorerst nicht zuzustimmen, als Reaktion auf die besorgniserregende humanitäre Lage im Gazastreifen. Außenminister Johann Wadephul brachte während einer Zusammenkunft in Kopenhagen seine Bedenken über die vorgeschlagene Maßnahmen zum Ausdruck, welche eine teilweise Aussetzung der Kooperation im Rahmen des Forschungsprogramms Horizon Europe beinhaltet. Diese Maßnahme wird als weitgehend ineffektiv in Bezug auf die Beeinflussung der israelischen Politik oder militärischen Strategien angesehen.

Die deutsche Regierung betrachtet die Sanktionen, die auf eine Unterbindung der Zusammenarbeit in der Forschung abzielen, als unzureichend und schlägt stattdessen eine zielgerichtete Haltung bezüglich der Einschränkung von Waffenexporten nach Israel vor. Außenminister Wadephul, Mitglied der Christlich Demokratischen Union (CDU), hebt die Bedeutung dieser gezielten Maßnahmen hervor, die darauf abzielen, Israels militärisches Engagement direkt zu beeinflussen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, der ursprünglich im Juli vorgelegt wurde, sieht vor, israelische Einrichtungen temporär von bestimmten vom Europäischen Innovationsrat finanzierten Projekten auszuschließen. Dieser Ausschluss würde insbesondere Start-ups und kleine Unternehmen betreffen, die in den Bereichen Cybersicherheit, Drohnentechnologie und künstliche Intelligenz tätig sind. Die Fortsetzung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen von Horizon Europe zwischen israelischen Universitäten und Forschern bleibt dabei unberührt.

Diese Sanktionen sind Teil einer umfassenderen Strategie der Europäischen Union, die darauf abzielt, über die Einschränkung finanzieller und technologischer Unterstützung Druck auf Israel auszuüben, um eine Verbesserung der humanitären Lage im Gazastreifen zu fördern. Laut der EU werden das israelische Vorgehen und die damit verbundenen Handlungen als Verstöße gegen grundlegende Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht angesehen, wodurch die Basis der Partnerschaft zwischen der EU und Israel infrage gestellt wird.

Die Implementierung dieser Sanktionen erfordert eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat. Derzeit steht die Entscheidung der deutschen und italienischen Regierung noch aus, bevor der Vorschlag in Kraft treten kann. Diese offene Haltung Deutschlands steht im Kontext einer abgewogenen und diplomatischen Strategie, um die komplexen geopolitischen Dynamiken im Nahen Osten nicht zu destabilisieren, während gleichzeitig über gezielte wirtschaftliche und militärische Druckmittel die Menschenrechtslage adressiert wird.