Der Deutsche Mieterbund hat die vorgeschlagenen Reformen im Mietrecht als dringend notwendig eingestuft, um Mieter vor erheblichen Mieterhöhungen zu schützen. Angesichts der sich beschleunigenden Mietsteigerungen, insbesondere bei Neuvermietungen, bewertet die Präsidentin des Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ins Auge gefassten Maßnahmen jedoch als unzureichend. Weber-Moritz betont, dass die derzeitigen Bemühungen der Politik nicht ausreichen, um ein stabiles und faires Mietniveau zu gewährleisten und fordert schärfere Regulierungen.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Justizministerin umfasst vier zentrale Punkte: Zum einen soll der Anstieg von Indexmieten auf jährlich maximal 3,5 Prozent limitiert werden. Zum anderen wird eine klare Trennung von Grundmiete und Möblierungszuschlag für möblierte Wohnungen in Mietverträgen vorgeschrieben. Auch die Einhaltung der Mietpreisbremse soll verstärkt werden. Dazu kommt die Anwendung dieser Maßnahmen auf Kurzzeitmietverträge, die eine Laufzeit von mehr als sechs Monaten haben. Ein weiteres Element des Entwurfs ist die Möglichkeit für Mieter, durch die Nachzahlung rückständiger Mieten eine ordentliche Kündigung abzuwenden.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien, wobei die Diskussionen über die Feinabstimmungen der Regelungen noch andauern. Trotz der vorgestellten Maßnahmen kritisiert der Mieterbund weiterhin die erlaubte Erhöhung von 3,5 Prozent bei Indexmieten als "immer noch zu hoch". Der Verband fordert darüber hinaus, Indexmietverträge bei Neu- und Wiedervermietungen gänzlich zu verbieten, um langfristig stabile Mietpreise zu gewährleisten.
Auf der anderen Seite argumentiert der Eigentümerverband Haus und Grund, dass eine Anpassung der Mieten an die allgemeine Verbraucherpreisentwicklung gerechtfertigt sei und deutet an, dass die vorgeschlagenen Regelungen die wirtschaftlichen Interessen der Vermieter unberücksichtigt lassen könnten. Dies zeigt die vielschichtige Debatte zwischen den Interessen der Mieter und Vermieter, die eine ausgewogene Lösung im Mietrecht erfordert.