In einem bemerkenswerten Rechtsstreit innerhalb der dynamischen Technologiebranche hat der deutsche E-Mail-Dienstanbieter GMX/Web.de eine bedeutende Entscheidung gegen den globalen Technologieriesen Google erzielt. Das Landgericht Mainz hat entschieden, dass Google nicht länger seinen eigenen Maildienst Gmail bevorzugt behandeln darf, wenn es um die Einrichtung eines Android-Smartphones geht, und damit Drittanbieter wie GMX oder Web.de benachteiligt. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand insbesondere die bisherige Praxis, dass zur Nutzung von Google-Diensten wie Google Play, Chrome oder YouTube eine Gmail-Adresse erforderlich war. Diese Vorgehensweise hatte in der Vergangenheit die Konkurrenz behindert.
Obgleich das Gericht einige der Anklagepunkte abwies, was zur Folge hatte, dass der Mutterkonzern 1&1 von GMX/Web.de einen Großteil der Prozesskosten tragen muss, wird das Urteil als signalgebend betrachtet. 1&1, als Teil des United-Internet-Konzerns, äußerte sich zuversichtlich und plant, das Verfahren in höhere Instanzen zu überführen, da Google gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. In der Zwischenzeit hat Google bereits einige Änderungen an seinen Praktiken vorgenommen: Seit Mai 2025 können Nutzer sich auch mit einer Handynummer registrieren. Allerdings generiert Google dennoch automatisch eine Gmail-Adresse, was das Gericht weiterhin als nicht konform mit dem Wettbewerbsrecht bewertet.
Der rechtliche Vorstoß von 1&1 stützt sich maßgeblich auf das EU-Digitalmarktrecht, den Digital Markets Act (DMA), das im Jahr 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Marktstellung großer Tech-Unternehmen wie Google, Apple und Amazon zu regulieren, um ein ausgewogenes Wettbewerbsumfeld zu schaffen. Das Urteil steht im Einklang mit den Zielen des DMA und untermauert den Ansatz, kleineren Anbietern bessere Chancen zu ermöglichen und den Verbrauchern eine breitere Palette von Wahlmöglichkeiten zu bieten. Michael Hagenau, der Geschäftsführer von GMX und Web.de, begrüßte das Urteil als Schritt in Richtung einer stärkeren digitalen Autonomie Europas und wertete es als positives Signal für den freien Wettbewerb im digitalen Raum.
Das Urteil könnte als Vorbote der weitreichenden Auswirkungen des Digital Markets Act betrachtet werden, das erstmals erfolgreich Einfluss auf die Gestaltung von Einrichtungsprozessen bei großflächig genutzten Services wie Android und Chrome nimmt. In ihrer Reaktion auf das Urteil äußerte Google Besorgnis darüber, dass es die Harmonisierung von Regeln innerhalb der Europäischen Union gefährden könnte und befürchtete einen Anstieg bürokratischer Hürden.