18. Juni, 2025

Delivered Duty Paid

Geliefert versteuert (Delivered Duty Paid, DDP) ist ein international anerkannter Lieferbedingungscode, der den Verkäufer für sämtliche Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport und der Zollabfertigung der Waren verantwortlich macht. Beim DDP verzollt der Verkäufer die Güter im Heimatland und stellt sicher, dass sie zum vereinbarten Bestimmungsort gelangen, ohne dass der Käufer weitere Ausgaben oder bürokratische Verpflichtungen hat.

Unter der DDP-Klausel muss der Verkäufer die Waren ordnungsgemäß verpacken und die Frachtpapiere für den Transport erstellen. Darüber hinaus ist er für den Exportzoll, Importzoll, die Verbrauchssteuern und andere Zollgebühren in beiden Ländern zuständig. Diese Kosten sind in den vereinbarten Verkaufspreis der Ware eingerechnet.

Ein bedeutender Vorteil des DDP ist die klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Der Käufer muss lediglich den vereinbarten Preis für die Ware entrichten und hat keinerlei Verpflichtungen während des Transports oder bei der Zollabfertigung. Der Verkäufer hingegen trägt das Risiko von Schäden oder Verlust der Waren bis zu deren Auslieferung.

Diese Lieferbedingung ist besonders für Käufer interessant, die keine Erfahrung mit internationalen Handelstransaktionen haben oder sich nicht mit den komplexen Zollvorschriften verschiedener Länder auseinandersetzen möchten. Durch die Wahl der DDP-Klausel können sie sicher sein, dass ihre Waren in intaktem Zustand und ohne zusätzliche Kosten am Zielort ankommen.

In der Welt des globalen Handels ist die Verwendung des DDP-Codes von großer Bedeutung. Bei der Erstellung von Handelsverträgen oder bei der internationalen Ausschreibung von Waren sollte diese Lieferbedingung sorgfältig geprüft und eindeutig vereinbart werden. Der DDP-Code bietet Käufern und Verkäufern einen klaren Rahmen, um den Handel reibungslos abzuwickeln und mögliche Unsicherheiten zu vermeiden.