Der deutsche Schuhhändler Deichmann hat rechtliche Schritte gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister eingeleitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanziellen Belastungen, die durch das gegenwärtige Entsorgungssystem entstehen, zu reduzieren. Im Mittelpunkt der gerichtlich verhandelten Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen steht die Frage, ob die gegenwärtigen Gebühren, die für die Entsorgung von Schuhkartons erhoben werden, rechtens sind. Ein Urteil könnte nach der Präsentation eines Gutachtens bereits am Freitagmittag erwartet werden.
Deichmann argumentiert, dass ihnen durch die bestehenden Regelungen doppelte Entsorgungskosten entstehen, welche nicht gerechtfertigt seien. Der Großteil der Kartonagen verbleibe in den Verkaufsstellen und werde dort über eigene Recyclingwege entsorgt. Im Gegensatz dazu hält die Zentrale Stelle Verpackungsregister die Gebühr für das duale System, das auf die Entsorgung von Haushaltsmüll abzielt, für erforderlich. Ihrer Ansicht nach sind vor allem die Kartons aus dem Online-Verkauf betroffen, da diese letztlich zum Endverbraucher gelangen.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Implikationen haben, die nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Verbraucher betreffen. Sollten Deichmann und andere Einzelhändler von der Gebühr befreit werden, könnte sich dies langfristig auf die Preisgestaltung von Schuhen auswirken. Axel Augustin vom Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels hebt hervor, dass die Kosten für haushaltsnahe Entsorgung die Preise im Schuhsektor unnötig in die Höhe treiben.
Ein Blick auf ähnliche Verfahren in anderen Branchen zeigt ein uneinheitliches Bild. Einigermaßen prominente Beispiele sind ein Lebensmittelhersteller und ein Schnullerproduzent, welche erfolglos gegen die Systempflicht klagten. Demgegenüber konnte ein Seifenblasen-Produzent einen juristischen Erfolg erzielen, indem er seine Verpackungen als integralen Bestandteil seines Produktes klassifizierte und damit von den Gebühren befreit wurde.
Die Entwicklungen im Deichmann-Verfahren könnten möglicherweise neue Präzedenzfälle schaffen, die für die gesamte Einzelhandelsbranche von Bedeutung sein könnten. Daher verfolgt die Industrie mit großem Interesse den Ausgang dieses Rechtsstreits, der potenziell ein Umdenken hinsichtlich der Gegenwärtigen Entsorgungs- und Recyclingregelungen anstoßen könnte.