Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat kürzlich Vorschläge vorgestellt, die eine erhebliche Verschärfung der Abschiebehaftregelungen für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder vorsehen. Diese Pläne stoßen insbesondere in von der SPD regierten Bundesländern auf erheblichen Widerstand. Der Hamburger Innensenator Andy Grote äußerte ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken und betonte, dass eine unbegrenzte Freiheitsentziehung ohne eine klare Perspektive auf Abschiebung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ähnliche Bedenken wurden von den Innenministerien in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen geäußert, die sich deutlich von Dobrindts Plänen distanzieren.
Im Gegensatz dazu unterstreichen unionsgeführte Ministerien, dass die Abschiebehaft durch eine freiwillige Ausreise der Betroffenen jederzeit beendet werden könne. Diese unterschiedlichen Sichtweisen haben zu intensiven und oft hitzigen Debatten geführt, die durch den Vorschlag des Bundesinnenministers ausgelöst wurden. Die Diskussionen verschärfen sich vor dem Hintergrund eines Treffens in München, bei dem Dobrindt seine Vision für eine robustere europäische Asylpolitik darlegte. Ein zentrales Thema seiner Reformvorschläge ist die Schaffung von Rückführungszentren in Drittstaaten sowie die Beschleunigung von Asylverfahren.
Besondere Aufmerksamkeit erregte dabei die Idee der unbefristeten Abschiebehaft. Diese Thematik wird noch komplizierter durch eine von der „Welt am Sonntag“ durchgeführte Erhebung, die deutliche Kapazitätsprobleme aufzeigt: Viele der bundesweit vorhandenen 790 Haftplätze sind bereits voll ausgelastet, während der Bedarf an zusätzlichen Plätzen stetig steigt. Ein wachsender Handlungsdruck entsteht auch durch offizielle Angaben, wonach Ende Juli 226.600 Ausländer ausreisepflichtig waren. Die genaue Anzahl der unter ihnen befindlichen Straftäter und Gefährder allerdings bleibt unklar.
Die Bundesregierung berichtete, dass im ersten Halbjahr des Jahres bereits knapp 12.000 Abschiebungen umgesetzt wurden, was die Dringlichkeit einer Reform der aktuellen Regelungen zusätzlich unterstreicht. Die unterschiedlichen Positionen der Bundesländer zur vorgeschlagenen Verschärfung der Abschiebehaftregelungen zeigen die Komplexität und Herausforderungen, mit denen die deutsche Asyl- und Migrationspolitik derzeit konfrontiert ist. Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Diskussionen entwickeln werden und ob ein Konsens gefunden werden kann, der sowohl verfassungsrechtlich als auch praktisch tragfähig ist.