Die Strafverfolgungsbehörden könnten bald eine strategische Neuausrichtung im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern erleben. Ein entscheidendes Element dieser Strategie ist die gesetzlich vorgeschriebene Speicherung von IP-Adressen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigte sich in einer Stellungnahme in Berlin optimistisch, dass dieser im Koalitionsvertrag zwischen seiner Partei und der SPD verankerte Plan zeitnah umgesetzt werden kann. Konkret sieht der Plan vor, die Speicherung von IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten vorzuschreiben.
Für die Umsetzung dieses Vorhabens zeichnet sich vor allem das Bundesjustizministerium verantwortlich. Derzeit werden intensive Verhandlungen geführt, die laut Bundesinnenminister Dobrindt positiv verlaufen. Ein Gesetzestext könnte seiner Meinung nach schon innerhalb der nächsten Wochen verabschiedet werden. Eine solch schnelle Implementierung würde die Möglichkeiten der Strafverfolgung erheblich erweitern und die Effektivität der Ermittlungsbehörden steigern.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unterstreicht die Bedeutung dieses Schrittes ebenfalls und zeigt sich zuversichtlich, dass diese Maßnahmen entscheidende Fortschritte im Bereich des Kinderschutzes während der laufenden Legislaturperiode ermöglichen können. Besonders hebt sie die Möglichkeit hervor, durch die gesetzlich verankerte Rückverfolgbarkeit über jene dreimonatige Speicherung der IP-Adressen die Aufklärungsraten signifikant zu verbessern.
Auch von Seiten des Bundeskriminalamts (BKA) gibt es positive Rückmeldungen. Der BKA-Präsident Holger Münch bezeichnet die Pläne als nachhaltige Stärkung der Ermittlungserfolge, die das Potenzial haben, Täter wirksam zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Die Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Speicherung der IP-Adressen wird als notwendiges Mittel angesehen, um in Fällen von Kindesmissbrauch schnell und effektiv handeln zu können.
In der praktischen Anwendung soll dieser Plan dazu beitragen, die Anonymität von Tätern zu durchbrechen und somit einem der größten Hindernisse bei der Strafverfolgung zu begegnen. Dank der dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen könnten Ermittlungsbehörden künftig schneller auf Daten zugreifen und dadurch zeitnaher reagieren.