Das Weiße Haus hat vehement auf die kürzlich ergangene Entscheidung eines Bundesgerichts in New York reagiert, die wesentliche Teile der von Ex-Präsident Donald Trump eingeführten Zölle für unrechtmäßig erklärt. Karoline Leavitt, Sprecherin des ehemaligen Präsidenten, kritisierte das Gericht scharf und warf ihm vor, die richterliche Autorität maßlos überschritten zu haben. Sie erklärte, die Richter hätten ihre Macht unverfroren missbraucht und die US-Regierung sehe sich abermals einer richterlichen Einmischung in die präsidialen Entscheidungsbefugnisse ausgesetzt.
Seit dem Jahr 1975 verzeichnen die Vereinigten Staaten durchgehend ein Handelsdefizit bei Waren. In diesem Kontext verteidigte Leavitt die umstrittenen Zollregelungen mit Nachdruck und betonte, dass Trump sein Versprechen, das Handelsungleichgewicht anzugehen, eingelöst habe. Die rechtliche Basis für die erhobenen Zölle sei "einwandfrei" und basiere auf vernünftigen Grundsätzen. Sie wies darauf hin, dass Trumps Argumentation, einen nationalen Notstand im Kontext der Fentanyl-Krise und des Handelsdefizits anzuführen, als legitime Begründung für die gesetzten Zölle gilt.
Während das Weiße Haus signalisiert, möglicherweise das Gerichtsurteil zu akzeptieren, hat Leavitt bekanntgegeben, dass rechtliche Maßnahmen gegen die Entscheidung des Gerichts bereits eingeleitet wurden. Allein im nationalen Interesse müsse letztlich das Oberste Gericht der USA eine verbindliche Klärung herbeiführen. Leavitt zeigte sich zuversichtlich, den Rechtsstreit zu Gunsten von Trumps Handelspolitik zu entscheiden, und betonte, dass zusätzliche rechtliche Instrumente zur Verteidigung der eingeführten Maßnahmen geprüft würden.
Das Urteil des Handelsgerichts beschränkt die präsidiale Autorität zur Verhängung umfassender Zölle gemäß eines Notstandsgesetzes, was nahezu sämtliche Maßnahmen der Trump-Administration betrifft. Diese rechtliche Auseinandersetzung verspricht, die Gerichtsinstanzen in den kommenden Monaten weiter zu beschäftigen. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf künftige Präsidentschaftsbefugnisse hinsichtlich der Gestaltung von Handelsvereinbarungen und wird die Debatte über das Gleichgewicht zwischen rechtsprechender und exekutiver Gewalt neu entfachen.