Die Schleife sitzt, der Anwalt ist bestellt
„Conni lernt das Abmahnwesen kennen.“ Was in einem der parodierten Meme-Motive noch ironisch gemeint war, ist nun bittere Realität. Der Hamburger Carlsen-Verlag, Heimat der beliebten Kinderbuchfigur „Conni“, hat sich dazu entschieden, juristisch gegen Memes und Parodien im Netz vorzugehen.
Besonders betroffen: der inzwischen gelöschte Instagram-Account @connimeme mit zuletzt rund 279.000 Followern. Der Verlag hat Abmahnungen verschickt, auf Grundlage von Urheberrechtsverletzungen – und trifft damit mitten in einen popkulturellen Nerv.
Vom Pixi-Heft zur Internet-Ikone
Conni, die mit bürgerlichem Vornamen eigentlich Cornelia heißt, ist seit 1992 fester Bestandteil deutscher Kinderzimmer. Über 50 Bücher und unzählige Themen – von „Conni geht zum Zahnarzt“ bis „Conni bekommt ein Haustier“ – begleiten sie seitdem durch eine idealisierte Kindheit.
Genau diese angestaubte Idylle machte die Figur in den letzten Jahren zur perfekten Vorlage für subversiven Internet-Humor: Aus dem harmlosen „Conni lernt schwimmen“ wurde auf einmal „Conni fährt Tesla auf Pump“ oder „Conni meldet ein Kleingewerbe an“.

Subversion als Popkultur – und als juristisches Risiko
Für viele Nutzer war das witzig. Für Carlsen war es ein Problem. Besonders anstößige, sexualisierte oder politisch heikle Memes veranlassten den Verlag zum Handeln. In einem eigenen FAQ machte Carlsen im Juni 2025 deutlich: Die Figur sei urheberrechtlich geschützt, die Memes nicht autorisiert – und damit rechtswidrig.
Zwar zeigte man sich gegenüber kreativem Umgang prinzipiell offen, doch „bei menschenverachtenden Inhalten sei eine Grenze erreicht“, so ein Verlagssprecher. Man wolle die Rechte der Schöpferin Liane Schneider und des Verlags wahren – notfalls per Gericht.
Die andere Seite: Kulturkampf mit Schleife
Das Echo im Netz? Heftig. Während einige Verständnis zeigen – schließlich geht es um markenrechtlich geschützte Inhalte – werfen andere dem Verlag kulturelle Humorlosigkeit vor. Memes seien Teil der digitalen Alltagskultur, ein Spiegel unserer Zeit.
„Es ist ein Machtkampf zwischen analogem Urheberdenken und digitaler Remix-Kultur“, sagt Marcel Lemmes, Medienwissenschaftler an der Universität Tübingen. Conni sei ein „idealer Katalysator“: bekannt, klar kodiert, leicht zu verfremden – und emotional aufgeladen.
Bestes #Conni meme pic.twitter.com/6Epn7r8T2b
— Der Proktologe (@nhilsi) May 17, 2025
Die Satire über die Kinderbuchfigur erreichte Hunderttausende – nun ließ der Carlsen-Verlag den Memekanal „@connimeme“ löschen und mahnt juristisch ab.
Juristische Grauzone oder humorfreier Angriff?
Rechtlich ist die Lage verzwickt. Zwar schützt das deutsche Urheberrecht Schöpfer und Verlage, doch parodistische Nutzungen können unter Ausnahmen wie die „freie Benutzung“ (§ 51a UrhG) fallen.
Doch wie frei ist „frei“, wenn Memes sich über politische Inhalte hermachen oder Conni mit realen Politikern zeigen? Und wie weit darf Nostalgie gehen, bevor sie als Markenverletzung zählt? Eine juristische Klärung könnte Jahre dauern – doch Carlsen agiert längst mit einstweiligen Verfügungen und Anwaltsschreiben.
Das Ende der Conni-Parodien? Eher nicht
Trotz der juristischen Offensive ist das Ende des Phänomens unwahrscheinlich. Was offline geht, taucht oft woanders wieder auf – auf Reddit, Telegram, Mastodon oder in dunkleren Ecken des Internets.
Das Internet vergisst nicht. Und der digitale Zeitgeist lässt sich selten verbieten. Doch die Aktion zeigt: Auch Kultfiguren aus der Kindheit sind längst Teil einer Debatte geworden, die tief in unser digitales Selbstverständnis reicht.
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