22. August, 2025

Wirtschaft

Condor bleibt im Rechtskonflikt mit der Lufthansa standhaft

In der andauernden Kontroverse um Zubringerflüge zeigt sich der Ferienflieger Condor trotz eines Rückschlags durch das Oberlandesgericht Düsseldorf kämpferisch. Unter der Führung von CEO Peter Gerber prüft Condor derzeit mögliche juristische Schritte gegen das jüngste Urteil, das den formellen Argumenten des Bundeskartellamts widersprach. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen bleibt die marktbeherrschende Stellung der Lufthansa in Deutschland.

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts hob eine Verfügung aus dem Jahr 2022 auf und äußerte Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Mitarbeiter der Kartellbehörde. Diese hatte seinerzeit verfügt, dass Lufthansa Umsteiger von Condor zu vorteilhaften Konditionen nach Frankfurt fliegen müsse. Die einstige Tochtergesellschaft der Lufthansa, die inzwischen dem britischen Investor Attestor gehört, steht nun im Wettbewerb mit der Lufthansa-Tochtergesellschaft Discover.

Condor und das Bundeskartellamt begründeten ihre Forderungen mit der marktbeherrschenden Stellung der Lufthansa, doch das Gericht unterließ eine Stellungnahme zu dieser Frage. "Ist Lufthansa ein Marktbeherrscher, der den Wettbewerb beschränkt? Diese Frage bleibt offen", kritisierte Gerber. Lufthansa hingegen argumentiert, dass die Anschuldigungen des Kartellamts nun gegenstandslos seien. Seit Lufthansa die entsprechenden Dienstleistungen Ende 2024 endgültig eingestellt hat, kann Condor nicht mehr wie gewohnt auf Zubringerplätze zugreifen. Die Auswirkungen sind deutlich: Während früher über 20 Prozent der Condor-Langstreckengäste einen Kurzflug der Lufthansa nutzten, sind es heute nur noch fünf Prozent.

In Folge dessen hat Condor einige ihrer Langstreckenverbindungen, insbesondere nach Nordamerika, gestrichen und ihr eigenes Netzwerk nach Frankfurt erweitert. Hierbei stößt Condor jedoch auf logistische Beschränkungen. Lufthansa wertet dies als Beweis dafür, dass Condor nicht zwingend auf ihr Netzwerk angewiesen ist und begrüßt die Erweiterung von Condors heimischen Flugangeboten.

Aus ökonomischer Sicht sieht sich Condor jedoch in einer schwierigen Lage. "Bestimmte Fernflüge können wir wirtschaftlich nicht mehr rechtfertigen", erklärte Gerber. Daher wird das eigene Netzwerk im Winter um drei europäische Destinationen ausgebaut, während Lufthansa von über 300 Flughäfen weltweit Passagiere nach Frankfurt transportiert. Als einziger deutscher Anbieter von Langstreckenflügen fühlt sich Condor weiterhin berechtigt, das Zubringernetz zu nutzen.

Dennoch sind mögliche zukünftige rechtliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen. Da Condor im Verfahren als Beigeladene auftrat, hat das Unternehmen die Möglichkeit, weitere Schritte, wie beispielsweise eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof oder eine erneute Vorlage beim Bundeskartellamt in Erwägung zu ziehen. Damit bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für Condor entwickeln wird und ob der Konkurrent Lufthansa durch diese Auseinandersetzungen unter Druck gesetzt werden kann.