28. November, 2025

Wirtschaft

Commerzbank sieht sich Herausforderungen durch Entschädigungsforderungen aufgrund früherer Negativzinsen gegenüber.

Die Commerzbank sieht sich derzeit möglicherweise mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen konfrontiert, welche aus der früheren Praxis der Erhebung von Strafzinsen resultieren könnten. Laut Berichten der 'Süddeutschen Zeitung' könnte das Volumen der Entschädigungszahlungen eine Größenordnung von etwa zehn Millionen Euro erreichen. Rund 40.000 Kundinnen und Kunden, die durch diese Negativzinsen finanzielle Einbußen erlitten haben, werden nun aufgefordert, mit der Bank in Kontakt zu treten, um mögliche Erstattungen zu prüfen.

Der Ursprung dieser Situation lässt sich auf die Einführung sogenannter Verwahrentgelte zurückführen, die im Juni 2014 in Kraft traten. Damals begann die Europäische Zentralbank, von Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen für bei ihr gehaltene Einlagen zu verlangen. Infolgedessen entschieden sich viele Banken, diese Zusatzkosten an ihre Kundschaft weiterzugeben. Auch die Commerzbank verlangte Strafzinsen auf Kundenguthaben, deren Betrag 50.000 Euro überschritt.

Mit der Aufhebung der Negativzinsen durch die Europäische Zentralbank im Juli 2022 kam es zu einem Umdenken in den Banken, die ihre Gebührenpolitik überprüfen und dementsprechend anpassen mussten. Im Februar 2025 erfolgte eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die Praxis der Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten für unzulässig erklärte, da sie den Vertragszweck des Sparens widerspreche. Diese rechtliche Klärung führte dazu, dass das Oberlandesgericht Frankfurt Maßnahmen einleitete, um Banken zur Information ihrer betroffenen Kunden über die Ungültigkeit der veränderten Vertragsklauseln zu verpflichten.

Eine Sprecherin der Commerzbank bestätigte, dass das Institut die Entscheidungen sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Oberlandesgerichts Frankfurt in vollem Umfang umsetzt. Sie unterstrich, dass bereits seit Mitte 2022 keinerlei Verwahrentgelte mehr erhoben werden und alle einschlägigen Klauseln aus den Privatkundenverträgen entfernt worden sind. Die Bank strebt an, in enger Zusammenarbeit mit ihren Kunden an einer zügigen und transparenten Lösung des Sachverhalts zu arbeiten, um das Vertrauen ihrer Kundschaft zu bewahren und rechtliche Unsicherheiten auszuräumen.