Die Debatte über die deutschen Klimaziele nimmt auch innerhalb der Christlich Demokratischen Union (CDU) an Intensität zu. Thomas Gebhart, ein profilierter Klimapolitiker der Union, hat sich eindringlich gegen interne Forderungen positioniert, die eine Neubewertung der bestehenden Klimaziele fordern. In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur äußerte Gebhart deutlich, dass das Aufweichen der Klimaziele keine der gegenwärtigen Herausforderungen lösen würde. Er unterstrich die geschlossene Unterstützung der Koalition für die bestehenden Klimaverpflichtungen und bekräftigte die Notwendigkeit, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 beizubehalten. Als Obmann der Union im Parlamentarischen Ausschuss für Umwelt und Klima spielt Gebhart eine zentrale Rolle in den klimapolitischen Diskussionen.
Unterstützung erhält Gebhart von Andreas Jung, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU. Auch er wies die Überlegungen seines Fraktionskollegen Tilman Kuban energisch zurück. Kuban hatte Bedenken bezüglich potenzieller Arbeitsplatzverluste in Deutschland vorgebracht und vorgeschlagen, die ambitionierten Klimaziele abzumildern. Diese Anregung hat innerhalb der Partei eine gewisse Debatte ausgelöst. Kuban hatte konkret vorgeschlagen, das Ziel der vollständigen Klimaneutralität zu modifizieren und stattdessen für 2045 eine nur zu 80 Prozent erreichte Klimaneutralität ins Auge zu fassen. Die CDU bleibt jedoch standhaft in ihrem Engagement für vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, wie im Wahlprogramm und Koalitionsvertrag klar definiert.
Gebhart betrachtet die Diskussionen um eine Neubewertung der Klimaziele eher als symbolische Auseinandersetzung. Er legt den Fokus auf die Wichtigkeit stabiler Rahmenbedingungen und einer verlässlichen Planungssicherheit für die Industrie. Während die Klimaziele unverändert bleiben, betont Gebhart die Notwendigkeit, den Weg zur Erreichung der Klimaneutralität flexibel zu gestalten. Er mahnt zur Vorsicht, dass die Kosten der Klimapolitik nicht zu einer Verlagerung der Produktion und Wertschöpfung ins Ausland führen dürfen, da dies den globalen Einsatz für den Klimaschutz unterminieren könnte. Zudem fordert er, dass die Praxis der kostenlosen Zuteilungen im EU-Emissionshandel für Unternehmen solange fortgeführt werden sollte, bis ein wirksamer CO2-Grenzausgleich implementiert ist. Gebhart unterstreicht die Wichtigkeit, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sowohl Unternehmen als auch Bürgern zugutekommen sollten.