25. Januar, 2026

Politik

CDU-Arbeitnehmergruppe fordert Reform des Teilzeitanspruchs in aktueller Debatte

Der Arbeitnehmerflügel der CDU hat sich das Ziel gesetzt, den aktuellen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung umfassend zu reformieren. Zukünftig soll dieser Anspruch Arbeitnehmern nur noch unter bestimmten Rahmenbedingungen wie der Erziehung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder im Falle eines beruflichen Weiterbildungsbedarfs gestattet werden. Diese Reformvorschläge sind im Vorfeld des CDU-Bundesparteitags, der im Februar stattfindet, in einem spezifischen Antrag formuliert worden. Dieser Antrag wurde der Öffentlichkeit über die Deutsche Presse-Agentur bekannt gemacht, während "Der Stern" als erstes Medium über die Inhalte berichtete.

Nach geltendem Recht haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und später wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Arbeitgeber sind hierbei lediglich berechtigt, den Antrag bei erheblichen betrieblichen Gründen abzulehnen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) begründet die geplante Einschränkung des bisherigen Modells mit einem Rekordhoch bei der Teilzeitbeschäftigungsquote in Deutschland. Vor dem Hintergrund eines immer drängender werdenden Fachkräftemangels in der Wirtschaft sieht die MIT die dringende Notwendigkeit, die Regelungen neu auszurichten.

Der Antrag schlägt zudem vor, dass Sozialleistungen für Teilzeitbeschäftigte an spezifische Voraussetzungen gebunden werden sollen. Ein Sprecher der MIT betonte, dass die Solidargemeinschaft nicht dazu dienen könne, die Work-Life-Balance von Arbeitnehmern finanziell zu unterstützen, die ihr Einkommen durch Teilzeitarbeit aufstocken möchten. Diese Position trifft jedoch auch auf Kritik. Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, äußert Bedenken bezüglich des geplanten Kurses und fordert vielmehr eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Bereichen Kinderbetreuung und Pflege. Solche Maßnahmen könnten nach seiner Auffassung den Übergang von Teilzeit- zu Vollzeitbeschäftigung attraktiver gestalten.

Unterstützung erhält Radtke von Katharina Dröge, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen. Dröge lehnt den Begriff "Lifestyle-Teilzeit" als unzureichend ab und unterstreicht die Problematik einer Reform insbesondere für Frauen und ältere Arbeitnehmer. Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass die Teilzeitbeschäftigungsquote bei etwa 40 Prozent liegt, ohne dass sich das gesamte Arbeitsvolumen signifikant reduziert hat. Im Vergleich zu früher leisten Teilzeitkräfte nämlich mehr Arbeitsstunden, durchschnittlich über 18 Wochenstunden, was die komplexe Dynamik und die sich verändernde Natur von Teilzeitarbeit in Deutschland beleuchtet.