In der laufenden Diskussion über die Verstärkung der Drohnenabwehr in Deutschland hat Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius die Bedeutung klarer Zuständigkeitsgrenzen hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass die Erwartungen an die Bundeswehr realistisch bleiben sollten. Nach den Kommentaren von CSU-Politiker Alexander Dobrindt, der die Rolle der Polizei bei Drohnenaktivitäten in Baumwipfelhöhe betonte, stellte Pistorius klar, dass die Verantwortlichkeiten eindeutig verteilt sind. Er verwies darauf, dass die Fähigkeiten der Bundeswehr insbesondere in den Bereichen hohe Flughöhen und militärische Verteidigung von entscheidender Bedeutung seien.
Die gesetzlichen Bestimmungen weisen die allgemeine Gefahrenabwehr den Landespolizeibehörden zu, während die Bundespolizei die Sicherung von Flughäfen und Bahnhöfen übernimmt. Die Bundeswehr hingegen ist mit der Abwehr militärischer Bedrohungen im Luftraum und dem Schutz ihrer eigenen Anlagen betraut. Basierend auf diesen klar definierten Regelungen kann die Bundeswehr bei Bedarf Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe leisten, insbesondere wenn den Polizeibehörden Ressourcen oder Personal fehlen.
Zusätzlich ist eine Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes in Planung, um der Bundeswehr erweiterte Befugnisse bei der Bekämpfung von Drohnen zu gewähren. Diese Gesetzesanpassung zielt darauf ab, den Einsatz fortschrittlicher Technologien, wie beispielsweise Laser, zu ermöglichen, und dies nicht nur innerhalb der Bundeswehrliegenschaften, sondern auch darüber hinaus. Pistorius betonte jedoch, dass selbst bei erweiterten Befugnissen keine flächendeckende Intervention der Bundeswehr zu erwarten sei.
Er warnte vor übertriebenen Reaktionen und riet zu Besonnenheit in der Debatte, um nicht in Panik zu verfallen, da dies letztlich nur geopolitischen Konkurrenten wie Russland zugutekommen würde. Es gilt, die Balance zwischen notwendiger Sicherheitsvorsorge und besonnener Gefahrenbewertung zu wahren, um sowohl der nationalen Sicherheit als auch internationalen Stabilitäten Rechnung zu tragen.