Der geschäftsführende Finanzminister und SPD-Politiker Jörg Kukies äußerte seine Zufriedenheit über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Erhebung des Solidaritätszuschlags als verfassungsgemäß bestätigte. Durch dieses Urteil werde die Rechtsauffassung der Bundesregierung bestätigt und eine wichtige Grundlage für die Planung des Bundeshaushalts geschaffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Parlamentariern gegen den Zuschlag abgelehnt. Der Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln aufgrund der Wiedervereinigung sei weiterhin gegeben, so das Gericht. Das Urteil schafft nun Klarheit und dürfte sowohl Befürworter als auch Kritiker dazu anregen, die Diskussion über die finanzielle Zukunft Deutschlands fortzuführen.
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Bundesverfassungsgericht stärkt Soli – Finanzminister Kukies zeigt sich erfreut
