19. Oktober, 2025

Politik

Bundestag beschließt Verlängerung des Haftungsgesetzes für Paketdienste: Fortschritt in der sozialen Absicherung

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich beschlossen, die Laufzeit eines richtungsweisenden Gesetzes zur sozialen Absicherung von Paketboten zu verlängern. Im Mittelpunkt dieser Regelung steht die sogenannte Nachunternehmerhaftung. Diese Maßnahme, ursprünglich geplant, Ende 2025 auszulaufen, gewährleistet, dass Versandhändler haftbar gemacht werden können, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen nicht nachkommen. Das Gesetz wurde bereits im Jahr 2019 eingeführt, um Praktiken in der Branche entgegenzuwirken, bei denen eine Vielzahl von Paketdienstmitarbeitern über Subunternehmer beschäftigt wird.

Im Verlauf der letzten Jahre hat sich die Wirksamkeit dieser gesetzlichen Regelung deutlich gezeigt. Der Abgeordnete der SPD, Jan Dieren, äußerte sein Lob für die erfolgreiche Umsetzung und betonte: „Seit Einführung des Gesetzes greifen große Unternehmen vermehrt auf festangestellte Mitarbeiter zurück.“ Diese Entwicklung habe erheblich zu einem Anstieg von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in der Paketbranche beigetragen und die Arbeitsbedingungen für viele Arbeitnehmer nachhaltig verbessert.

Die Verlängerung des Gesetzes wurde mit dem Ziel beschlossen, die positiven Veränderungen in der Branche weiter zu unterstützen und den Schutz der Arbeitnehmerrechte sicherzustellen. Die Nachunternehmerhaftung wurde als ein wichtiger Hebel identifiziert, der den Missbrauch von Subunternehmerstrukturen eindämmt und gleichzeitig für mehr soziale Gerechtigkeit sorgt. Befürworter der Verlängerung sehen in der Maßnahme einen entscheidenden Schritt zur Fortsetzung der positiven Trends und zur Förderung von fairen Arbeitsbedingungen im Bereich der Paketzustellung.

Die Entscheidung des Bundestages unterstreicht die Bedeutung gesetzlicher Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und zur Bekämpfung von Schlupflöchern in Geschäftsmodellen, die auf Kosten der Beschäftigten gehen. Die Maßnahme soll weiterhin sicherstellen, dass alle Beteiligten in der Lieferkette ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und die soziale Absicherung von Arbeitern in der Paketbranche gewährleistet bleibt.