In einer richtungsweisenden Entscheidung setzt sich das Bundessozialgericht in Kassel mit einer grundsätzlichen Fragestellung auseinander, die potenziell weitreichende Auswirkungen auf das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland haben könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob freiwillige Rentenbeiträge bei der Berechnung der Grundrente Berücksichtigung finden sollten. Auslöser dieses Verfahrens ist der Fall eines Rentners aus Baden-Württemberg, dessen Antrag auf einen Grundrentenzuschlag durch die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt wurde. Der Rentner konnte lediglich 230 Monate an Pflichtbeiträgen nachweisen, was deutlich unter den erforderlichen 396 Monaten liegt. Die zusätzlichen 312 Monate, die er durch freiwillige Beitragszahlungen gesammelt hat, wurden in der Entscheidung nicht berücksichtigt.
Die Vorinstanzen, namentlich das Sozialgericht Mannheim sowie das Landessozialgericht Baden-Württemberg, bestätigten die Entscheidung der Rentenversicherung. Derzeit sieht der gesetzliche Rahmen keine Einbeziehung freiwilliger Beiträge bei der Bestimmung der Grundrente vor. Die Differenzierung zwischen Pflicht- und freiwilligen Beiträgen wird von den Gerichten als sachlich gerechtfertigt erachtet, da Pflichtversicherte im Vergleich einen höheren finanziellen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Der Kläger hingegen argumentiert, dass seine langjährigen freiwilligen Beitragszahlungen ebenso eine Grundlage für eine angemessene Alterssicherung darstellen sollten, vergleichbar mit den Leistungen der Pflichtversicherten. Diese Sichtweise könnte eine Neuausrichtung der Rentenberechnung fördern, die auf eine größere Gleichbehandlung der Beitragszahler im Rentensystem abzielt.
Aktuellen Zahlen zufolge beziehen etwa 1,27 Millionen Menschen in Deutschland einen Grundrentenzuschlag, was rund 4,9 Prozent aller Rentenbezieher entspricht. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung lag der durchschnittliche Zuschlag im Jahr 2023 bei 92 Euro monatlich. Für das Jahr 2024 stehen die tatsächlichen Zahlen noch aus. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts könnte erheblichen Einfluss darauf haben, wie diese Zuschläge künftig berechnet werden und welche Rolle freiwillige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung spielen werden.