Der Einsatz der Nationalgarde in Washington D.C. bleibt ein zentrales Thema in rechtlichen und politischen Diskussionen in den Vereinigten Staaten. Kürzlich kam Richterin Jia Cobb zu dem Urteil, dass die Bundesregierung unter der Leitung von Präsident Donald Trump durch die Aktivierung dieser militärischen Reserveeinheit gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Cobb argumentierte, dass die Mobilisierung der Nationalgarde ohne eine ausdrückliche Anfrage der örtlichen Behörden stattfand, was einen klaren Missbrauch der vorgesehenen Befugnisse darstellt.
Besondere Kontroversen erregte die Entscheidung Trumps, Gardisten aus anderen Bundesstaaten nach Washington zu beordern, um dort polizeiliche Aufgaben zu übernehmen. Dieser Schritt stieß auf heftige Kritik seitens der lokalen Verwaltung. Um der Trump-Administration Gelegenheit zur Berufung zu geben, bleibt die Umsetzung des Urteils der Richterin bis zum 11. Dezember ausgesetzt. Der Einsatz der Truppen muss anschließend, sofern die Entscheidung nicht obsolet gemacht wird, beendet werden.
Die Nationalgarde ist in der Regel eine militärische Reserveeinheit, die den Bundesstaaten zugeordnet ist und bei Naturkatastrophen oder zivilen Unruhen eingesetzt wird. Unter außergewöhnlichen Umständen hat der Präsident jedoch die Befugnis, diese Einheiten zu mobilisieren – eine Praxis, die im aktuellen Fall auf erhebliche rechtliche Bedenken stößt. Präsident Trump hatte die Entsendung der Truppen im August mit einer angeblichen Zunahme der Kriminalität begründet. Allerdings stehen diese Aussagen im Widerspruch zu den vorliegenden Kriminalstatistiken, die keinen solchen Anstieg belegen.
Aktuelle Berichte zeigen, dass etwa 2.300 Nationalgardisten derzeit in Washington stationiert sind, mit einer geplanten Verweildauer bis Februar 2026. Die finanziellen Aufwendungen für den Einsatz werden auf rund eine Million Dollar pro Tag geschätzt. Kritikern zufolge besteht die Gefahr, dass Trump die Nationalgarde als Werkzeug zur Ausübung eines zunehmend autoritären Regierungsstils nutzen könnte. Mehrere rechtliche Verfahren in diesem Zusammenhang sind bereits anhängig und werfen weitere Fragen über die verfassungsmäßigen Befugnisse des Präsidenten auf.