29. August, 2025

Politik

Bundesregierung beschließt wegweisende Maßnahmen zur Reform der Wehrpflicht

In einem strategisch gewichtigen Schritt hat der Kanzleramtschef Thorsten Frei das Engagement der Bundesregierung bei der eventuellen Wiedereinführung der Wehrpflicht verdeutlicht. Frei äußerte, dass die Regierung gut auf die potenziellen Herausforderungen vorbereitet sei, falls die Wiedereinführung der Wehrpflicht erforderlich werden sollte. Er zeigte sich optimistisch, dass es keine nennenswerten Schwierigkeiten geben würde, um innerhalb der Regierungskoalition eine Einigung über diese Maßnahme zu erzielen. Es sei erforderlich, dass der Bundestag eine Entscheidung treffe, doch Frei ist zuversichtlich, dass die Abstimmung klar und einstimmig ausfallen könnte, sobald innerhalb der Koalition Einigkeit über das Ziel besteht. Diese optimistische Einschätzung teilte er in der ZDF-Sendung "Markus Lanz".

In einem jüngst gefassten Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung die Weichen gestellt, um die Engagementbereitschaft in der Bundeswehr auf freiwilliger Basis maßgeblich zu erhöhen. Dies steht im Einklang mit den neuen Vorgaben der NATO, die eine Erhöhung der Personalstärken fordern. Geplant ist, die Zahl der aktiven Truppen auf 260.000 Streitkräfte und die Reservistinnen und Reservisten auf 200.000 zu erhöhen. Dieser Schritt soll der Bundeswehr ermöglichen, flexibler und effektiver auf künftige Herausforderungen zu reagieren.

Sollte es jedoch nicht gelingen, die erforderliche Personalstärke durch freiwillige Meldungen zu erreichen, enthält der Gesetzentwurf eine Klausel, die eine verpflichtende Einberufung zum Wehrdienst ermöglicht. Dieser potenziell folgenschwere Schritt bedarf jedoch der Zustimmung des Bundestages. Besonders die SPD legte in den Beratungen großen Wert auf diesen parlamentarischen Schutzmechanismus, um eine automatische Einführung der Wehrpflicht zu unterbinden. Dies unterstreicht die Bedeutung einer robusten demokratischen Kultur, in der das letzte Wort in solch weitreichenden Entscheidungen dem Parlament obliegt.