17. Dezember, 2025

Politik

Bundeskabinett erweitert Verbraucherschutz: Software nun in Produkthaftung eingeschlossen

Die Bundesregierung hat den rechtlichen Grundstein für eine weitreichendere Produkthaftung gelegt, die einen bedeutenden Schritt zum verstärkten Schutz der Verbraucher darstellt. Künftig wird es für Hersteller verpflichtend, auch für Schäden, die durch fehlerhafte Software entstehen, einschließlich solcher mit Künstlicher Intelligenz (KI), die Verantwortung zu tragen. Das überarbeitete Regelwerk ist darauf ausgelegt, die bestehenden Haftungsvorgaben, die für Sachschäden und körperliche Verletzungen durch defekte Produkte gelten, auf innovative Technologien auszuweiten.

Im Zuge dessen hat das Bundeskabinett in Berlin einen Gesetzentwurf verabschiedet, der zur weiteren Abstimmung und Entscheidung an den Bundestag übergeben wird. Mit dieser gesetzlichen Initiative sollen kürzlich erlassene EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Eine der entscheidenden Neuerungen zielt auf die rechtliche Bewältigung von Szenarien wie Unfälle mit autonom fahrenden Fahrzeugen ab. Zudem wird das Gesetz Verbrauchern im Allgemeinen erleichtern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz gemäß dem Produkthaftungsgesetz vor Gericht durchzusetzen, wobei unter bestimmten Bedingungen auch die Betreiber von Online-Plattformen in die Haftungsverantwortung einbezogen werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD erklärte eindrücklich: „Ungeachtet dessen, ob ein Bügeleisen defekt ist oder Softwareprobleme auftreten, der Schaden für die betroffenen Verbraucher ist stets gleichbedeutend.“ Ein zentraler Aspekt der Gesetzesnovelle ist die präzise Regelung zur Haftung von Herstellern bei wesentlich umgestalteten Produkten. Auch Produzenten mit Sitz außerhalb der Europäischen Union könnten demnach in bestimmten Fällen über Importeure und Lieferanten in die Haftungsverantwortung fallen. Parallel dazu wird der geforderte Nachweis einer Schädigung, den Verbraucher zur Geltendmachung von Schadensersatz vorlegen müssen, durch das Gesetz vereinfacht, was die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erheblich erleichtert.