11. September, 2025

Politik

Bundesjustizministerium kündigt Reform der Produkthaftung zur Verbesserung der Verbraucherrechte an

Das Bundesjustizministerium hat kürzlich einen umfassenden Reformvorschlag präsentiert, der darauf abzielt, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland deutlich zu stärken. Im Fokus steht die Erweiterung der Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Hersteller fehlerhafter Produkte. Besonders relevant wird dies in Anbetracht der zunehmenden Bedeutung digitaler Technologien und innovativer Systeme. Ein wesentlicher Aspekt des Reformvorschlags betrifft die Einbeziehung von Fehlern, die durch Software, Updates und insbesondere Systeme der Künstlichen Intelligenz entstehen könnten. Damit wird auf die steigende Bedeutung dieser Technologien und ihre potenziellen Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher eingegangen.

Wesentlich ist hierbei die Entscheidung, Open-Source-Software, die außerhalb kommerzieller Aktivitäten entwickelt oder bereitgestellt wird, von den neuen Regelungen auszunehmen. Dies berücksichtigt die Besonderheiten der Open-Source-Community und fördert weiterhin deren offen zugängliche und nicht-kommerzielle Innovationskraft. Gleichzeitig sollen auch digitale Dienste Teil der erweiterten Haftungsregelung werden. Ein konkretes Beispiel hierfür sind Verkehrsdaten, die in Navigationssystemen autonomer Fahrzeuge Verwendung finden, um das Fahrverhalten zu optimieren und sicherzustellen.

Die Reform stellt einen entscheidenden Schritt in der Implementierung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht dar. Von zentraler Bedeutung ist die Erleichterung der Durchsetzung von Ansprüchen, selbst dann, wenn ein Hersteller seinen Unternehmenssitz außerhalb der Europäischen Union hat. In solchen Fällen sieht der Vorschlag vor, dass Importeure und Lieferanten ebenfalls in die Verantwortung genommen werden können. Zusätzlich könnten Betreiber von Online-Plattformen haftbar gemacht werden, sofern ihre Präsentation eines Produkts suggeriert, dass es von ihnen selbst oder einem assoziierten Nutzer stammt.

Ein weiterer Aspekt der geplanten gesetzlichen Neuregelung ist die Übertragung der Haftung auf Parteien, die gebrauchte Produkte durch Maßnahmen wie Upcycling modifizieren. Dies stellt sicher, dass der verantwortungsvolle Umgang mit bereits genutzten Ressourcen gewahrt bleibt, ohne den Schutz der Verbraucher zu mindern. Zur weiteren Stärkung der Verbraucherrechte sieht der Entwurf vor, dass in rechtlichen Auseinandersetzungen Unternehmen zur Offenlegung relevanter Beweismittel verpflichtet werden können. Dabei betont der Entwurf die Notwendigkeit, die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen zu schützen, um eine ausgewogene Interessenwahrung zu gewährleisten.