Im Rahmen des Bundeshaushalts 2025 plant die Bundesregierung eine weitere Anhebung des Kindergeldes. Zum 1. Januar 2026 soll das Kindergeld pro Kind um vier Euro auf dann 259 Euro pro Monat steigen. Dies geht aus einem Änderungsschreiben zum Gesetzentwurf hervor, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die Zeitung 'Welt' hatte zuerst darüber informiert.
Bereits für den Jahreswechsel 2024/2025 ist eine Erhöhung des Kindergeldes von derzeit 250 Euro auf 255 Euro monatlich vorgesehen. Die geplante Erhöhung zum 1. Januar 2026 könnte somit die dritte nennenswerte Anpassung binnen weniger Jahre werden. Ein Blick zurück zeigt: Im Januar 2023 wurde das Kindergeld zuletzt von 219 Euro auf 250 Euro für das erste und zweite Kind angehoben – eine signifikante Steigerung, die für viele Familien deutliche finanzielle Entlastung brachte.
Neben dem Kindergeld soll auch der Kinderfreibetrag sukzessive angehoben werden. Im kommenden Jahr steigt dieser von derzeit 6612 Euro auf 6672 Euro. Bis zum Jahr 2026 soll er auf 6828 Euro anwachsen. Addiert man den Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf hinzu, ergibt sich im Jahr 2025 ein Gesamtfreibetrag von 9600 Euro und im Jahr 2026 von 9756 Euro.
Diese Maßnahmen sind Teil der Haushaltseinigung der Bundesregierung, die das Kabinett offiziell beschlossen hat. Ziel ist es, sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag ab 2026 zeitgleich zu erhöhen und somit zusätzliche Entlastungen für Familien zu schaffen.
Der Kinderfreibetrag ist für die Steuerlast nicht unbedeutend, da er vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird und somit die Steuerlast der Eltern reduziert. Eltern können entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag steuerlich geltend machen, wobei das Finanzamt automatisch prüft, welche Option für die Eltern vorteilhafter ist.