22. Oktober, 2026

Banking

Bundesgericht: Ehemalige Credit-Suisse-Banker bekommen ihre Boni nicht zurück

Das höchste Schweizer Gericht kippt ein Urteil von 2025. Der Entscheid ist endgültig und stärkt die Linie von Regierung und UBS.

Bundesgericht: Ehemalige Credit-Suisse-Banker bekommen ihre Boni nicht zurück
Für die UBS bleiben AT1-Anleihen und Kapitalanforderungen die größeren Streitpunkte.

Endgültiges Urteil

Banker der Credit Suisse, die bei der Rettung durch die UBS ihre Boni verloren haben, bekommen das Geld nicht zurück. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden. Die Zahlung der Boni wäre rechtswidrig, weil bei der Rettung Milliarden an Steuergeld eingesetzt wurden, so die Richter. Das Urteil vom 16. September wurde am Donnerstag veröffentlicht und kann nicht angefochten werden.

Damit hebt das Gericht ein früheres Urteil der Vorinstanz von 2025 auf. Das hätte bis zu 1.000 ehemaligen Mitarbeitern zugutekommen können. Die Vorinstanz hatte damals über eine Testgruppe von zwölf Beschäftigten entschieden. Wie groß der mögliche Bonustopf war, nannte das Gericht nicht.

Begründung: Öffentliches Interesse

Wegen des Umfangs der notwendigen Staatshilfe gebe es ein öffentliches Interesse daran, unangemessen hohe variable Vergütungen zu verhindern, so das Gericht. Das Urteil bestätigt die ursprüngliche Anordnung des Schweizer Finanzministeriums und gibt der Beschwerde von Regierung und UBS recht. Die Interpretation der Vorinstanz sei zu eng gewesen. Das geltende Schweizer Bankengesetz rechtfertige den Entscheid, Boni zu streichen.

Die UBS erklärte, sie nehme den Entscheid zur Kenntnis.

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Was gestrichen wurde

Das Finanzministerium hatte der Credit Suisse im Zuge der Rettung angeordnet, Boni für Mitglieder der Geschäftsleitung ganz zu streichen. Für Manager eine Ebene darunter sollten sie um 50 Prozent, zwei Ebenen darunter um 25 Prozent gekürzt werden.

Das Bundesgericht grenzt den Streichungsbereich ein. Betroffen sind Boni, die bis Ende 2022 garantiert, aber am 21. März 2023, dem Tag der Rettung, noch nicht ausgezahlt waren. Dazu zählt variable Vergütung, die für 2023 garantiert war oder fällig wurde, vom 22. März an bis spätestens zur Rückzahlung der Staatshilfe oder zum Wechsel der Beschäftigten auf die Gehaltsliste der UBS.

Warum die Rückzahlung der Staatshilfe nichts ändert

Das Gericht ging auch auf den Einwand ein, die Boni müssten gezahlt werden, weil die UBS die Staatshilfe inzwischen zurückgezahlt hat. Wenn die Zahlung nur aufgeschoben würde, würden die Betroffenen mit zeitlicher Verzögerung weiter indirekt von der Staatshilfe profitieren. Das schaffe „perverse Anreize“.

Hintergrund der Rettung

Die UBS hatte die Credit Suisse im März 2023 übernommen. Abgesichert war der Kauf durch eine Verlustgarantie über neun Milliarden Franken (10,9 Milliarden Dollar) und eine staatliche Liquiditätshilfe von bis zu 100 Milliarden Franken (121 Milliarden Dollar). Die UBS hat diese später beendet.

Michael C. Jakob — Investor, Gründer AlleAktien & Eulerpool
Michael C. Jakob: Investor, Gründer und CIO des Hedgefonds Atlas Capital, Gründer von AlleAktien und Eulerpool. MIT, McKinsey, UBS. 26,8 % p.a. seit 2010.

Weitere Streitfronten der UBS

Mit dem Entscheid ist ein Kapitel zu Ende, andere bleiben offen. Die UBS wehrt sich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die von der Aufsicht Finma angeordnete Abschreibung der AT1-Anleihen aufgehoben hat. Bei AT1-Papieren handelt es sich um riskante Anleihen. Die Regierung und die Finma argumentieren, dass Anleger die Bedingungen im Kleingedruckten hätten kennen müssen. Die Gläubiger widersprechen: Zuerst hätten die Aktionäre der Credit Suisse Verluste tragen müssen.

Zudem streitet die Bank mit der Regierung über ihre Kapitalanforderungen. Der Konflikt hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob die UBS die Schweiz verlassen könnte oder sollte. Die UBS-Aktie notierte zuletzt bei 39,52 (Währung laut Quelle nicht angegeben), ein Plus von 0,13 Prozent.

Einordnung für Anleger

Für die UBS ist das Urteil eine Entlastung, aber keine große Zahl. Die Streichung der Boni bleibt bestehen, ein Risiko von Nachzahlungen entfällt, und der Fall ist rechtlich abgeschlossen. Wie viel Geld tatsächlich auf dem Spiel stand, sagt das Gericht nicht.

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Wichtiger sind die offenen Verfahren. Die AT1-Anleihen und die Kapitalanforderungen können die Bank deutlich mehr kosten als die Boni. Zudem zeigt das Urteil, wie die Schweizer Justiz Staatshilfe sieht: Wer sie bekommt, muss mit strengen Auflagen rechnen. Das stärkt die Position der Regierung in den übrigen Streitfragen. Wer UBS-Aktien hält, sollte vor allem die Entscheidung zu den AT1-Anleihen und die Gespräche über die Kapitalanforderungen verfolgen.